Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Neuerrichtung von 15 Krippenplätzen im Kindergarten St. Christophorus am Lehleweg sowie im Kindergarten Hlg. Familie, Ottmaring, werden entsprechend dem Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bedarfsanerkannt.

 

Für den erforderlichen Um- bzw. Anbau im Kindergarten St. Christophorus wird ein maximaler Höchstzuschuss von 29.000 € bewilligt. Voraussetzung ist die Aufnahme in das Sonderförderprogramm der Bayer. Staatsregierung. Hierzu sind vom Träger noch die notwendigen Detailunterlagen zur Vorlage bei den Fachbehörden zu erbringen.

 

Für den erforderlichen Beschaffungen im Kindergarten Hlg. Familie wird ein maximaler Höchstzuschuss von 10.000 € bewilligt.

 

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 39.000,- € werden verbindlich in den Haushalt 2009 eingestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StR Güntner

StRin Hartwich