Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist folgender Ausschuss neu festzulegen:

 

Schlossausschuss

 

Der Ausschuss besteht aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

 

  1. Nach § 9 der Geschäftsordnung erhält der Schlossausschuss im Einzelnen folgende Aufgaben:

 

a)    Planung und Vergabe von städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Schlosskonzept und –sanierung bis zu einer Wertgrenze von 750.000 €

 

b)    Alle Angelegenheiten des Finanz-, Personal- und Organisationsausschusses sowie des Kultur- und Sportausschusses nach § 9 Ziff. 3 und 4 der Geschäftsordnung, soweit sie im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Schlosskonzept und der Schlosssanierung stehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur rechtlichen Einrichtung des Schlossausschusses erforderlichen Formalien dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Ziegenaus