Sitzung: 12.03.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
- In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist folgender Ausschuss neu festzulegen:
Schlossausschuss
Der Ausschuss besteht aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
- Nach § 9 der Geschäftsordnung erhält der Schlossausschuss im Einzelnen folgende Aufgaben:
a) Planung und Vergabe von städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Schlosskonzept und –sanierung bis zu einer Wertgrenze von 750.000 €
b)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die zur rechtlichen Einrichtung des Schlossausschusses erforderlichen Formalien dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.