Beschluss: geändert beschlossen

§ 3 Abs. 2 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird dahingehend geändert, dass den Fraktionsmitgliedern die Fraktionssitzungsgelder soweit gewährt werden, als dass die Anzahl der vorbereitenden Fraktionssitzungen höchstens das 2,5fache der Anzahl der Stadtratsitzungen beträgt. Die zu erwarteten Mehrausgaben sind bei der entsprechenden HH-Stelle zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31