Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch – BauGB – in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316), sowie des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) die Außenbereichssatzung im Bereich der Metzstraße südlich der Bahnlinie Augsburg-Ingolstadt und östlich von Friedberg-West als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Außenbereichssatzung vom 04.12.2008 in der Fassung vom 23.04.2009 mit den textlichen Festsetzungen vom 23.04.2009 und die revidierte Begründung vom 23.04.2009 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

StRin Becke                            vertreten durch StRin Micheler-Jones

StR Büchler                            vertreten durch StR Güntner

FrVe Eser‑Schuberth              entschuldigt fehlend

StRin Hartwich                        entschuldigt fehlend