Sitzung: 23.04.2009 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Der Planungs- und Umweltsausschuss nimmt die die von der Verwaltung vorgetragenen Verhandlungsergebnisse zur Kenntnis.
Die Planunterlagen sind dem Stadtrat zum Satzungsbeschluss mit folgenden Änderungen vorzulegen:
- Der
Grenzverlauf der Sanierungssatzung im Nordwesten mit dem Grundstück
Fl.-Nr. 370/7 ist dem Ergebnis der Vermessung anzupassen.
- Der
Grenzverlauf der Sanierungssatzung entlang den Grundstücken FlNrn. 350 und
410 ist entsprechend dem Vorschlag des Grundstückseigentümers zu verändern
und unter Einbeziehung der Wallanlage nach Westen zu verschieben.
- Der
Grenzverlauf entlang den Grundstücken FlNrn. 264 ist entsprechend dem
Vorschlag der Grundstückseigentümerin zu verändern und auf die westliche
Grundstücksgrenze zu verschieben.
- Dem
Wunsch der Straßenbauverwaltung den Parkplatz an der B 300 (Grundstück
FlNr. 1073/1), der sich im Eigentum der Stadt Friedberg befindet, aus dem
Geltungsbereich der Sanierungssatzung zu nehmen wird nicht entsprochen, da
die Erweiterung der Sanierungssatzung für sich gesehen keine Änderungen am
Parkplatz beinhalten und zudem die Stadt Friedberg langfristig die
Umfahrung der B 300 von Friedberg und somit die Abstufung diese
Straßenabschnittes zur Gemeindestraße vorsieht.
- Um die förderrechtlichen Voraussetzungen zur längerfristigen Behebung der städtebaulichen Missstände im Nahumfeld des Wittelsbacher Schlosses zu schaffen, wird das Sanierungsgebiet im Nordosten um die Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 370/22 und 370/21 sowie die Grundstücke FlNrn. 365/7, 365/9 und 365 ergänzt.
Sofern im Falle eines Verkaufs der Grundstücke FlNrn 365/7, 365/9 ein Ankauf durch die Stadt Friedberg zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert wird, um den städtebaulich bestehenden Missstand zu beseitigen, werden diese beiden Grundstücke wieder aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den Eigentümern abzuschließen.