Beschluss: ungeändert beschlossen

Aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert am 8. Dezember 2006 (GVBl 2006, S. 975) und des § 142 Abs. 1 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) erlässt die Stadt Friedberg die in der Anlage beigefügte Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Altstadt vom 29. Mai 1993 um den Bereich des Wittelsbacher Schlosses in der Fassung vom 30. April 2009. Der beiliegende Plan vom 30. April 2009, der sowohl die Abgrenzung des bisherigen Sanierungsgebietes (gelb) als auch die Erweiterung des Sanierungsgebietes im Bereich des Wittelsbacher Schlosses (blau) darstellt, ist Bestandteil der Satzung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              31

     

 

Persönlich beteiligt nach Art. 49 GO und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen:

 

StR Feile