Sitzung: 30.04.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
§ 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Nummer 6.
6. Schlossausschuss
a) Planung und Vergabe von städtischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Schlosskonzept und –sanierung bis zu einer Wertgrenze von 750.000 €.
b) Alle Angelegenheiten des Finanz-, Personal- und Organisationsausschusses sowie des Kultur- und Sportausschusses nach § 9 Ziffer 3 und 4 dieser Geschäftsordnung, soweit sie im Zusammenhang mit dem vom Stadtrat beschlossenen Schlosskonzept und der Schlosssanierung steht.