Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/19.02.2009

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 19.02.2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

Aus Sicht der Stadt Friedberg werden die beiden Speditionsbetriebe westlich des Plangebietes rechtswidrig betrieben. Ein Betrieb hält sich mittlerweile an die Nachtruhe, dem anderen Betrieb wurde die Nutzung untersagt. Die Klage gegen diese Anordnung liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Augsburg. Die Nutzungsuntersagung zur Nachtzeit wurde für sofort vollziehbar erklärt. Die Klage gegen den Sofortvollzug wurde vom Verwaltungsgericht bereits mit Hinblick auf die Erfolgsausichten im Hauptsacheverfahren abgewiesen. Insofern sind die Chancen der Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung als gut einzuschätzen. Damit würden sich auch die immissionsfachlichen Probleme des Baugebietes erledigen.

Da jedoch die Zeitdauer dieses Klageverfahrens momentan nicht abschätzbar ist, das Bebauungsplanverfahren aber zügig fortgeführt werden soll, werden die beiden südwestlichen Häuserzeilen sowie die nördlich davon befindliche Zeile mit drei Einfamilienhäusern dahingehend geändert, dass dort jeweils ein Doppelhaus im Osten und ein Einfamilienhaus im Westen vorgesehen wird. Für die drei Einfamilienhäuser gelten dabei grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie für die bereits vorgesehenen Einfamilienhäuser im Bauraum WA2. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Angebotsplanung mit gewissen Baugrenzen, die den Bauherren Spielraum geben. Die möglichen Bebauungstiefen der Doppelhäuser sollten aber von 13,50 m auf 12,00 m reduziert werden. Dadurch kann zugleich die Bebauungsdichte des Baugebietes etwas aufgelockert werden, insbesondere auch im Übergangsbereich zur südwestlich und westlich befindlichen Einfamilienhausbebauung.

 

Kreisbaumeister

Die gewählte Lösung der südlichen Wandhöhe und der Dachneigung stellt einen Kompromiss zwischen der räumlichen Nutzbarkeit des Geschoßes und der Nutzung des Daches für Solarmodule dar. Um den einzelnen Bauherren die individuell beste Lösung zu ermöglichen, ohne dabei das Ortsbild negativ zu beeinflussen, werden zur besseren Nutzbarkeit der Sonnenenergie sowie um den Bauherren einen Spielraum zwischen größerer Wandhöhe und flacherer Dachneigung oder niedrigerer Wandhöhe und steilerer Dachneigung zu ermöglichen, im nächsten Verfahrensschritt die Dachneigungen und Wandhöhen angepasst und eine maximale Firsthöhe festgesetzt. Das Dachgeschoß darf kein Vollgeschoß sein. Zudem wird festgesetzt, dass eine Aufständerung der Solarmodule nicht erlaubt ist.

 

Wasserrecht

Die Hinweise werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Kommunales Abfallrecht

Die Hinweise werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Hinweise werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

 

A-2) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/05.03.2009

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 05.03.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Nach Stellungnahme der Stadtwerke Friedberg kann das Schmutzwasser nach Süden an das bestehende Kanalsystem der Wenterstraße  angeschlossen werden. Das dortige Kanalnetz kann die anfallende Menge des Schmutzwassers aufnehmen. Die Straßenentwässerung erfolgt über frei laufende Mulden nach Osten in die Ausgleichsflächen und dort Richtung Norden in einen Entwässerungsteich. Die Entwässerung der Baugrundstück erfolgt durch Versickerung auf den eigenen Grundstücken bzw. ebenfalls über die Entwässerungsmulden. Die erforderlichen Dimensionen und Versickerungsmöglichkeiten sowie die geologische Standsicherheit des östlichen Hangs sind zu untersuchen. Für den Betrieb und den Unterhalt der zentralen Oberflächenwasserentwässerung sind entsprechende Regelungen zu treffen.

 

 

A-3) Bayerischer Bauernverband/12.03.2009

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 12.03.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind in Punkt 6 der Begründung berücksichtigt.

 

 

A-4) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Thierhaupten/20.02.2009

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Außenstelle Thierhaupten vom 20.02.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in den Bebauungsplan eingearbeitet.

 

 

A-5) Bund Naturschutz/04.02.2009

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 04.02.2009 wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der heutigen Anforderungen besteht für jedes Wohnhaus ein Mindestbedarf von zwei Stellplätzen. Im öffentlichen Straßenraum werden auf Grundlage der Anzahl der Wohnhäuser entsprechend öffentliche Stellplätze ausgewiesen. Die Dichte der Bebauung entspricht dem Grundgedanken des sparsamen Umgangs mit Natur und Landschaft. Im südwestlichen Bereich des Planungsgebietes wird die Bebauung aber dadurch aufgelockert, dass die beiden südwestlichen Häuserzeilen sowie die nördlich davon befindliche Zeile mit drei Einfamilienhäusern dahingehend geändert, dass dort jeweils ein Doppelhaus im Osten und ein Einfamilienhaus im Westen vorgesehen wird.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Angebotsplanung mit gewissen Baugrenzen, die den Bauherren Spielraum geben. Die möglichen Bebauungstiefen der Doppelhäuser sollten aber von 13,50 m auf 12,00 m reduziert werden. Die Südausrichtung der Gebäude ermöglicht eine optimale Ausnutzung des Sonnenlichts. Der Abstand zwischen den Hauptgebäuden der Doppelhäuser beträgt dann mind. 16,50 m, womit auch für die Garten- und Erdgeschoßbereiche eine dauerhafte Sonneneinstrahlung nicht nur in den Sommermonaten gegeben ist.

 

 

A-6) Wasserbeschaffungsverband Ottmaring/Rederzhausen/22.02.2009

Die Stellungnahme des Wasserbeschaffungsverbandes Ottmaring/Rederzhausen vom 22.02.2009 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-7) Polizeiinspektion Friedberg/05.02.2009

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 05.02.2009 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

 

A-8) Deutsche Telekom AG, T-Com/24.02.2009

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 24.02.2009 wird zur Kenntnis  genommen und beachtet. Im Bebauungsplan wird darüber hinaus festgelegt, dass die Kabel unterirdisch verlegt werden müssen.

 

A-9) Vermessungsamt Aichach/26.01.2009

Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 26.01.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden im weiteren Verfahren beachtet.

 

 

B-1) Lokale Agenda 21/AK Siedlungsökologie und Stadtplanung/02.03.2009

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda 21/AK Siedlungsökologie und Stadtplanung vom 02.03.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Dichte der Bebauung entspricht dem Grundgedanken des sparsamen Umgangs mit Natur und Landschaft. Neben der dichteren Bebauung im Inneren des Baugebietes werden großräumige, naturnahe private und öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen geschaffen, die der Erholungsfunktion der Bewohner dienen. Im südwestlichen Bereich des Planungsgebietes wird die dichte Bebauung dadurch aufgelockert, dass die beiden südwestlichen Häuserzeilen sowie die nördlich davon befindliche Zeile mit drei Einfamilienhäusern dahingehend geändert, dass dort jeweils ein Doppelhaus im Osten und ein Einfamilienhaus im Westen vorgesehen wird.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um eine Angebotsplanung mit gewissen Baugrenzen, die den Bauherren Spielraum geben. Die möglichen Bebauungstiefen der Doppelhäuser sollten aber von 13,50 m auf 12,00 m reduziert werden. Die Südausrichtung der Gebäude ermöglicht eine optimale Ausnutzung des Sonnenlichts. Der Abstand zwischen den Hauptgebäuden der Doppelhäuser beträgt dann mind. 16,50 m, womit auch für die Garten- und Erdgeschoßbereiche eine dauerhafte Sonneneinstrahlung nicht nur in den Sommermonaten gegeben ist. Mit den festgesetzten Flächen für Nebenanlagen soll gerade in diesem etwas dichteren Baugebiet eine klare Ordnung und Linie aufgezeigt werden. Die Nebenanlagen erhöhen zudem gerade die Qualität und Rückzugsmöglichkeiten der privaten Freiflächen. Um diese Ordnung auch gestalterisch tatsächlich zu erhalten, werden entsprechend dem Gestaltungsvorschlag eine Wandhöhe von 2,20 m, eine Dachneigung von 10° sowie die Ausführung mit Blechdach und horizontaler Holzverschalung in dem Bebauungsplan festgesetzt.

Der Spielplatz befindet sich in einem naturnahen Bereich mit den dazugehörigen besonderen gestalterischen Möglichkeiten. Der Zugang befindet sich jeweils im Norden und Süden des Plangebietes über die öffentlichen Grünflächen und die beabsichtigte fußläufige Nord-Süd-Verbindung im Waldrandbereich. Dabei wird der Zugangsbereich im Norden noch optimiert und verbreitert, damit auch eine Zufahrt für Unterhaltsarbeiten zum Spielplatz besteht. Die privaten Grünflächen sind von den Bewohnern der angrenzenden Grundstücke erwerbbar und stehen somit auch tatsächlich den Bewohnern des Neubaugebietes zur Verfügung.

 

 

B-2) Thomas Lippert/05.02.2009

Die Stellungnahme des Herrn Thomas Lippert vom 05.02.2009 wird zur Kenntnis genommen. Der Erdwall wurde bereits höhenvermessen. Nachdem im südwestlichen Teil die Planung dahingehend abgeändert wird, dass diese westliche Zeile mit drei Einfamilienhäusern ausgewiesen werden soll und sich auch die Lage der Garagen ändert, wird der Wall in seinem Bestand voraussichtlich nicht beeinträchtigt, was im Rahmen der Planänderungen aber noch detailliert untersucht wird.

 

 

B-3) Josef Betz/09.03.2009

Die anlässlich seiner Vorsprache am 09.03.2009 von Herrn Betz vorgetragenen Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die vorgeschriebene Abstandsfläche der Bepflanzungen zu den angrenzenden Flächen ist im Planentwurf berücksichtigt und wird auch bei der Ausführung und Herstellung der Flächen eingehalten.

 

 

B-4) Peter Pfundmair – Langholztransporte/02.03.2009

Die Stellungnahme des Herrn Peter Pfundmair – Langholztransporte vom 02.03.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die bestehende Straßenfläche im Westen wird dahingehend geändert, dass das Grundstück FlNr. 1503/7 des Herrn Pfundmair von der Straße erschlossen wird und eine Zufahrtsmöglichkeit erhält. Im Hinblick auf den Winterdienst werden auch die Grüninsel und das Begleitgrün sowie die Stellplätze überarbeitet.

 

 

B-5) Lorenz Michael und Lorenz Peter Deibler/12.02.2009

Die Stellungnahme der Herren Lorenz Michael und Lorenz Peter Deibler vom 12.02.2009 wird zur Kenntnis genommen. Bei dem vorliegenden Bereich handelt es sich weder um ein Gewerbe- noch um ein Industriegebiet. Die Flächen außerhalb des gegenständlichen zukünftigen Bebauungsplanes befinden sich allesamt innerhalb eines Mischgebietes. Die bestehenden Speditionen werden zumindest teilweise baurechtswidrig betrieben, weshalb seitens der Stadt Friedberg eine Nutzungsuntersagung angeordnet wurde. Die Klage gegen diese Anordnung liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Augsburg. Die Nutzungsuntersagung zur Nachtzeit wurde für sofort vollziehbar erklärt. Die Klage gegen den Sofortvollzug wurde vom Verwaltungsgericht bereits mit Hinblick auf die Erfolgsausichten im Hauptsacheverfahren abgewiesen. Insofern sind die Chancen der Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung als gut einzuschätzen. Damit würden sich auch die immissionsfachlichen Probleme des Baugebietes erledigen.

Da jedoch die Zeitdauer dieses Klageverfahrens momentan nicht abschätzbar ist, das Bebauungsplanverfahren aber zügig fortgeführt werden soll, werden die beiden südwestlichen Häuserzeilen sowie die nördlich davon befindliche Zeile mit drei Einfamilienhäusern dahingehend geändert, dass dort jeweils ein Doppelhaus im Osten und ein Einfamilienhaus im Westen vorgesehen wird.

Das Baugebiet soll sowohl über die Wenterstraße als auch im Westen über die Greinerstraße erschlossen werden, um die Verkehrslasten angemessen zu verteilen. Bei einem Baugebiet in dieser Größenordnung ohne jeglichen Durchgangsverkehr und einer Verteilung der Verkehrsströme auf zwei Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten ist kein unzumutbarer Verkehr für angrenzende Grundstücke ersichtlich. Auch die beiden Einmündungen in die Römerstraße sind für den anfallenden Verkehr entsprechend ausgebaut. Bei den west-östlich gerichteten Erschließungswegen handelt es sich um private Verkehrsflächen, die lediglich der Zufahrt zu den Wohngebäuden dienen und dafür ausreichend dimensioniert sind.

 

 

C) Weitere Beschlüsse

 

1.    Die in Ziffer 5.2 der textlichen Festsetzungen definierten baulichen Anlagen, die außerhalb der Baugrenzen zulässig sein sollen, werden in ihrer Größe beschränkt und wie in der erst kürzlich beschlossenen Änderung der Reihenhausbebauung in Friedberg-Süd (Bebauungsplan Nr. 22) als Ausnahmen festgesetzt.

 

2.    Der als Anlage beigefügte geänderte Lageplan zum Bebauungsplan gilt als Grundlage für die weitere Bebauungsplanung sowie für die Straßenplanung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              11

     

FrV Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair                entschuldigt

FrVe Eser‑Schuberth                          vertreten durch StRin Brülls

StR Scharold                                                  vertreten durch StR Treffler

StRin Brülls                                                     entschuldigt