Sitzung: 25.06.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Die Aufstellung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Friedberg (EAnlage 1) wird nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
2. In der Haushaltsrechnung 2008 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV die Haushaltsreste entsprechend der Anlage 2 übertragen.
3. Die Aufstellungen der Jahresrechnung 2008 der Stiftungen (EAnlage 3) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
4. Die Aufstellungen der (Teil-) Jahresrechnung 2008 des aufgelösten Schulverbandes Ottmaring (EAnlage 4) wird nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.