Beschluss: geändert beschlossen

 

 

1)      Das am 04. Juni 2009 eingereichte Bürgerbegehren „Fußgängerzone Ludwigstraße Friedberg“ (vgl. Anlage 1) wird nach Art. 18 a Abs. 8 GO für zulässig erklärt.

 

2)      Der beantragte Bürgerentscheid findet – vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Staatsministerium des Innern – am Sonntag, den 27. September 2009 von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

 

3)      Auf den Erlass einer vom Bayerischen Staatsministerium des Innern empfohlenen „Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ wird aus Entbürokratisierungsgründen weiterhin verzichtet. Stattdessen werden der zeitliche Fahrplan  sowie die weiteren vorgeschlagenen Verfahrensschritte der Anlage 2 für den Bürgerentscheid anerkannt. Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

4)      Für den Bürgerentscheid werden bei Haushaltsstelle 0521.6329 Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,-- € bereitgestellt.

 

 

 

Anlage 2

 

Verfahren beim Bürgerentscheid am 27. September 2009

 

  1. Als Abstimmungsleiter ist 1. Bürgermeister Dr. Peter Bergmair bestellt. Die Mitglieder des Abstimmungsausschusses sind 2. Bürgermeister Roland Fuchs und 3. Bürgermeister Manfred Losinger.

 

  1. Jeder Stimmberechtigte wird mit einer Benachrichtigungskarte über den Bürgerentscheid benachrichtigt.

 

  1. Briefabstimmung ist zugelassen. Sie endet am Freitag, den 25. September 2009 um 18.00 Uhr (analog zur Bundestagswahl).

 

  1. Eine Abstimmungsbekanntmachung ist zu erlassen.

 

  1. Alle Vorarbeiten sind so abzuwickeln, dass die Versendung der Abstimmungsbenachrichtigungskarten, der Beginn der Briefwahl und der Erlass der Wahlbekanntmachung möglichst analog zur Bundestagswahl erfolgen.

 

  1. Die Sitzung des Abstimmungsausschusses findet am 28. September 2009 statt.

 

  1. Das Ergebnis der Abstimmung ist in der KW 40/2009 amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Soweit sich durch das Fehlen einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Rechts- oder Verfahrensfragen ergeben, sind diese in analoger Anwendung des Gemeinde- und Landkreiswahlrechts sowie der Gmeinde- und Landkreisordnung zu behandeln. In Streitfällen entscheidet der 1. Bürgermeister.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

StRin Hartwich

2.BM Fuchs

StR Dr. Mersdorf

StR Ziegenaus