Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12

1.  Der Bauausschuss nimmt den Bescheid der Regierung von Schwaben zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der Infrastruktur in Gemeinden aus dem Konjunkturpaket II vom 8. Mai 2009 zur Kenntnis. Die zur Vorbereitung der Maßnahme erforderlichen Planungsmittel in Höhe von 17.000 € werden außerplanmäßig auf der Haushaltsstelle 0689.9451.03 im Haushalt 2009 zur Verfügung gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung freigegeben. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

 

2.  Das Architekturbüro Geiger, Friedberg, erhält den Auftrag für die zur Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen gemäß Förderantrag Konjunkturpaket II erforderlichen Architektenleistungen (entsprechend Leistungsphase 5-8).

 

Die Honorarsumme nach HOAI ergibt sich aus dem Kostenanschlag (Leistungsphase 5-7) und der Kostenfeststellung (Leistungsphase 8) und beinhaltet folgende Vertragskonditionen:

 

Honorarzone 3 – Mindestsatz

Umbauzuschlag 20 %

sowie pauschale Nebenkosten von 3 %

 

Die im Förderprogramm zum Konjunkturpaket II geforderten energetischen Berechnungen und die Energieberatung werden gemäß Angebot des Architekturbüros Geiger vom 20.05.09 im Rahmen der Architektenleistungen ohne gesonderte Vergütung erbracht.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                      0

Anwesend:                         12

 

Abwesend:

FrV Eser-Schuberth