Sitzung: 24.09.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet südlich der Kriststraße und östlich
der Bgm.-Schmid-Straße im Stadtteil Rederzhausen. Sein Geltungsbereich umfasst
die Grundstücke Flurnummern 918, 918/2 (Teilfläche), 919/18, 919/19 sowie 920
(Teilfläche) der Gemarkung Rederzhausen.
Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 10 für das Gebiet südlich der Kriststraße und östlich der Bgm.-Schmid-Straße im Stadtteil Rederzhausen" und wird als allgemeines Wohngebiet im Sinne von § 4 BauNVO ausgewiesen.
Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 15.09.2009 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Architekturbüro Fußner-Kühne, Friedberg, mit der Grünordnungsplanung Landschaftsarchitekt Fritz, Friedberg beauftragt.