Sitzung: 24.09.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Friedberg erhält in „§ 41 Art der Bekanntmachung“ folgende Fassung:
Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Friedberg amtlich bekannt gemacht.