Beschluss: ungeändert beschlossen

  1. Die Stadtwerke Friedberg erklären sich trotz bestandskräftiger Bescheide bereit in Fällen, in denen ab dem Jahr 2000 für Hausanschlüsse und Herstellungsbeiträge in der Wasserversorgung eine zu hohe Umsatzsteuer berechnet wurde, diese zuviel bezahlte Umsatzsteuer zurück zu erstatten.

  2. Die Bearbeitung dieser Fälle erfolgt im 1. Halbjahr 2010, da wegen der Einführung der Niederschlagswassergebühr für diese Arbeiten derzeit keine Personalkapazitäten vorhanden sind.

  3. Die Rückerstattung der zuviel bezahlten Umsatzsteuer erfolgt nur auf Antrag.

  4. Die betroffenen Grundstückeigentümer werden von dieser Regelung durch zweimalige Bekanntmachung im Friedberger Stadtboten zum Jahresbeginn 2010 informiert.

  5. Anträge auf Rückerstattung können bis zum 30.06.2010 gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                       

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13