Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, anwesend: 11

  1. Die in den Karten zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach Art. 41 FlurbG (Widmungskarten) der Teilnehmergemeinschaften Stätzling und Wulfertshausen, Maßstab 1:5000, rot dargestellten Wege werden als öffentliche Feldwege gewidmet, mit der Maßgabe, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird.

  2. Die in den Widmungskarten als wegfallend gekennzeichneten Wege, soweit sie öffentliche Wege waren, werden von dem Zeitpunkt an eingezogen, von dem ab sie für den Verkehr nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

  1. Die Widmung und Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

     

 

Abwesend:

 

Entschuldigt StRin Eser-Schuberth wegen Urlaub

StR Ziegenaus