Sitzung: 29.10.2009 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, anwesend: 11
- Die
in den Karten zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen
Anlagen nach Art. 41 FlurbG (Widmungskarten) der Teilnehmergemeinschaften
Stätzling und Wulfertshausen, Maßstab 1:5000, rot dargestellten Wege
werden als öffentliche Feldwege gewidmet, mit der Maßgabe, dass die
Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird.
- Die in den Widmungskarten als wegfallend gekennzeichneten Wege, soweit sie öffentliche Wege waren, werden von dem Zeitpunkt an eingezogen, von dem ab sie für den Verkehr nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Die Widmung und Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.