Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat für die Aufstellung des Bebauungsplanes den Geltungsbereich entsprechend Anlage 2 vom 10.11.2009 zu fassen. Der Geltungsbereich umfasst dann die Grundstücke Flur-Nrn. 2435/12 (Teilfläche), 2455, 2455/1, 2455/2, 2455/3, 2455/4, 2455/5, 2455/6, 2456, 2456/2, 2456/3 (Teilfläche), 2456/4, 2456/5, 2456/6, 2456/7, 2456/8, 2456/9, 2557/8, 2557/9, 2557/10, 2557/11, 2557/12, 2570/4, 2570/5 und 2570/7 der Gemarkung Friedberg. Ziel des Bebauungsplanes ist es die zukünftigen Bebauungsmöglichkeiten innerhalb dieses Bereichs unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ordnung vor allem in Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung zu definieren. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, nach Aufstellungsbeschluss des Stadtrats, dem Planungs- und Umweltausschuss einen Entwurf des Bebauungsplans mit folgenden Maßgaben vorzulegen:

  1. Bestandsaufnahme der bestehenden baulichen Anlagen und Umfassung mittels einzelner Baugrenzen.
  2. Untersuchung der Grundstücke im Hinblick auf zusätzliche Baumöglichkeiten und entsprechende Umfassung mittels einzelner Baugrenzen. Die Größe der zukünftigen Hinterliegerbebauung südlich der Oskar-von-Miller-Straße ist enger zu begrenzen als die restlichen Baumöglichkeiten.
  3. Die Zahl der Wohneinheiten nördlich und in erster Reihe südlich der Oskar-von-Miller-Straße wird auf zwei begrenzt, die Zahl der Wohneinheiten im Bereich der südlichen Hinterliegerbebauung wird auf eins begrenzt.
  4. Eine Bebauung mit zwei Vollgeschoßen wird zugelassen, wobei das zweite Vollgeschoß im Dachgeschoß liegen muss.
  5. Für Garagen und Stellplätze werden keine gesonderten Baugrenzen festgesetzt. Diese sind außerhalb der Baugrenzen zulässig. Die Stellplatz- und Garagensatzung der Stadt Friedberg ist anzuwenden.

 

2.    Das Bauvorhaben Az.: F -2009/128 von Frau Genoveva Maria Klotz zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus entspricht in den Grundzügen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, den Bauantrag im Genehmigungsverfahren nach §34 BauGB zu behandeln. Die Festsetzungen für dieses Grundstück sind im Bebauungsplan dann eng zu fassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth                                      vertreten durch StRin Brülls

StRin Hartwich                                                vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter BM Losinger                                         vertreten durch StR Gürtler