Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/29.09.2009

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 29.09.2009 wird zur Kenntnis genommen.

 

Immissionsschutz

Durch die Änderung der geplanten Bebauung im südwestlichen Bereich sind die zulässigen Immissionsrichtwerte nun in jedem Fall einhaltbar. In die Begründung ist aufzunehmen:

Westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befinden sich zwei Speditionsbetriebe die aus Sicht der Stadt Friedberg nicht die erforderliche baurechtliche Genehmigung besitzen. Nach entsprechender Anpassung der geplanten Bebauung an der westlichen Bebauungsplangrenze werden nach Aussage der Unteren Immissionsschutzbehörde die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten.

 

A-2) Bay. Bauernverband/16.09.2009

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 16.09.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden in der Begründung ergänzt.

 

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/26.08.2009 und 29.09.2009

Die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes vom 26.08.2009 und 29.09.2009 werden zur Kenntnis genommen Die Hinweise wurden bereits in den Bebauungsplan aufgenommen. Da die Straßenentwässerung über frei laufende Mulden und Rohrleitungen nach Osten in die Ausgleichsflächen und dort Richtung in einem Entwässerungsteich erfolgen soll, wurden die dortige Versickerungsfähigkeit und die geologische Standsicherheit des östlichen Hanges untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Versickerung dort möglich ist und am östlichen Hang keine statischen Probleme auftreten. Dies gilt auch sofern die Entwässerung der Baugrundstücke dorthin erfolgt.

Für den Betrieb und den Unterhalt der zentralen Oberflächenentwässerung sind vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes noch entsprechende Regelungen zu treffen.

Die Hinweise zur Versickerung vom 29.09.2009 werden beachtet.

 

A-4) Polizeiinspektion Friedberg/29.09.2009
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 29.09.2009 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

B-1) Lokale Agenda 21/16.09.2009

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda 21 vom 16.09.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Friedberg hat sich zur Umsetzung einer für den Stadtteil Hügelshart etwas dichteren Bebauung entschieden, um einerseits dem Grundgedanken des sparsamen Umgangs mit Natur und Landschaft gerecht zu werden. Andererseits sollte die Chance genutzt werden, neben einem verdichteten Wohnbereich eine großräumige, naturnahe private und öffentliche Grün- und Ausgleichsfläche zu schaffen, die der Erholungsfunktion der Bewohner dient.

Dadurch, dass nur im Zentrum des Gebiets stärker verdichtete Doppelhäuser geplant sind und in den Randbereich eine Bebauung mit Einfamilienhäusern auf Grundstücken mit jeweils ca. 500-600m² erfolgen soll, wurde die Verdichtung ohnehin bereits auf ein auch für diesen Stadtteil angemessenes Maß reduziert, was sich auch in den festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zeigt. Ferner ist ein großer Freiraum in Form der ca. 2.700 m² großen Streuobstwiese zusätzlich vorgesehen.

 

B-2) Lorenz Peter Deibler/23.09.2009

Die Stellungnahme des Herrn Lorenz Peter Deibler vom 23.09.2009 wird zur Kenntnis genommen. Die vorgeschriebene Abstandsfläche der Bepflanzungen zu den angrenzenden Flächen ist im Planentwurf ausreichend berücksichtigt und wird auch bei der Ausführung und Herstellung der Flächen eingehalten. Naturschutzfachliches Ziel ist es eine durchgängige Gehölzverbindung zwischen den östlich und westlich vorhandenen Gehölzstrukturen zu schaffen und gleichzeitig eine sinnvolle Bewirtschaftung und Pflege aller Flächen zu ermöglichen. Dies wird mit den festgesetzten Pflanzungen erreicht.

 

B-3) Lorenz Michael Deibler/22.09.2009

Die Stellungnahme des Herrn Lorenz Michael Deibler vom 22.09.2009 wird zur Kenntnis genommen. In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.01. bis 27.02.2009 hat Hr. Deibler noch Anregungen dahingehend vorgebracht, dass sein Speditionsbetrieb zu schützen sei. Daraufhin erfolgte eine Umplanung im westlichen Bebauungsplanbereich und damit eine Reduzierung der Hauseinheiten und bebaubaren Flächen. Seinem jetzt vorgetragenen Wunsch könnte damit entsprochen werden, die Ortsrandsatzung aufzuheben und in einer späteren Änderung des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 6/III das Grundstück Flur-Nr. 1503/10 der Gemarkung Ottmaring mit einzubeziehen. Im Vorfeld müsste die nördliche Erschließung gesichert werden, indem sich Hr. Deibler am städtebaulichen Vertrag beteiligt. Allerdings sind im jetzigen Bebauungsplan Grund- und Geschoßflächenzahlen mit 0,3 bzw. 0,6 bei Einzelhausbebauung und 0,35 bzw. 0,7 bei Doppelhausbebauung festgesetzt. Eine höhere Dichte kann somit nicht in Frage kommen.

 

C) weitere Beschlüsse:

Zur Klarstellung wird Nr. 5.2 der Festsetzungen dahingehend ergänzt, dass die dort vorgesehen baulichen Anlagen lediglich an den südlichen Traufseiten ausnahmsweise außerhalb der Baugrenzen zulässig sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

FrVe Eser‑Schuberth                                      vertreten durch StRin Brülls

StRin Hartwich                                                vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter BM Losinger                                         vertreten durch StR Gürtler