Beschluss: ungeändert beschlossen

Änderungssatzung zur

 

Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

(Friedhofssatzung)

 

vom ………..

 

§ 1

 

Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 24.11.2008 wird wie folgt geändert:

 

  1. § 7 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
    „Die Ausführung von gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen ist nur solchen Personen gestattet, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.“

  2. § 7 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
    „Bei gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen sind allgemeine Vorschriften (z.B. TA Grabmal, BIV-Richtlinie) einzuhalten. Der gewerblich Tätige muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder eine vergleichbare Sicherheit oder gleichwertige Vorkehrung besitzen. Dies ist auf Verlangen der Friedhofsverwaltung nachzuweisen.“

  3. Nach § 25 Abs. 2 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:
    „Das Verfahren kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Über den Antrag entscheidet die Friedhofsverwaltung innerhalb einer Frist von 3 Monaten. Art. 42 a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 BayVwVfG gelten entsprechend. Hat die Friedhofsverwaltung nicht innerhalb dieser Frist entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

 

Friedberg, den
Stadt Friedberg

 


Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StR Güntner

StRin Hartwich