Sitzung: 19.11.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Änderungssatzung
zur
Satzung für das
Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg
(Friedhofssatzung)
vom ………..
§ 1
Die Satzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg (Friedhofssatzung) vom 19.12.2003 in der Fassung vom 24.11.2008 wird wie folgt geändert:
- § 7
Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Ausführung von gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen ist nur solchen Personen gestattet, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.“
- § 7
Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„Bei gewerblichen Arbeiten auf den Friedhöfen sind allgemeine Vorschriften (z.B. TA Grabmal, BIV-Richtlinie) einzuhalten. Der gewerblich Tätige muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder eine vergleichbare Sicherheit oder gleichwertige Vorkehrung besitzen. Dies ist auf Verlangen der Friedhofsverwaltung nachzuweisen.“
- Nach
§ 25 Abs. 2 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt:
„Das Verfahren kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden. Über den Antrag entscheidet die Friedhofsverwaltung innerhalb einer Frist von 3 Monaten. Art. 42 a Abs. 2 Sätze 2 bis 4 BayVwVfG gelten entsprechend. Hat die Friedhofsverwaltung nicht innerhalb dieser Frist entschieden, gilt die Genehmigung als erteilt.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister