Beschluss: ungeändert beschlossen

 

 

Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an

öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Friedberg

(Sondernutzungssatzung – SNS)

 

Vom …….

 

 

 

Auf Grund des Art. 22 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes i.d.F. der Bek vom 5.10.1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 27.12.1999 (GVBI S. 532) sowie des § 8 Abs. 1 Satz 4 des Bundesfernstraßengesetzes i.d.F. der Bek vom 19.4.1994 (BGBI I S. 854), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2002 (BGBl I S. 4015) erlässt die Stadt Friedberg folgende

 

 

Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Stadt Friedberg (Sondernutzungssatzung – SNS) vom 25. November 2004 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 10 wird wie folgt geändert:

 

1.    Folgender Abs. 4 wird eingefügt: „Das Verfahren nach den Absätzen 1 bis 3 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.“

 

2.    Folgender Abs. 5 wird eingefügt: „Über den Antrag entscheidet die Stadt Friedberg innerhalb einer Frist von 3 Monaten. Art. 42a Absatz 2 Sätze 2 bis 4 BayVwVfG gelten entsprechend. Hat die Stadt Friedberg nicht innerhalb dieser Frist entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt.“

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StR Güntner

StRin Hartwich