Beschluss: ungeändert beschlossen

1.   Die Überprüfung der Gebührenkalkulation für die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkunft Birkenau 12 aufgrund der Anregung des überörtlichen Rechnungsprüfungsberichtes wird zur Kenntnis genommen.

2.   Eine Gebührenanhebung und Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkunft ist nicht veranlasst. Auf eine Nachholung vergangener Unterdeckungen wird verzichtet.

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Friedberg wird das Nutzungsentgelt bis zu einer erneuten Überprüfung im Jahre 2012 bei monatlich 2,00 €/m² zuzüglich der anfallenden Betriebskosten belassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StR Güntner

StRin Hartwich