Beschluss: ungeändert beschlossen

1.   Der Stadtrat nimmt die Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr für die Benutzung der Bauschutt- und Grüngutannahmestelle „Lueg ins Land“ zur Kenntnis und beschließt nachfolgende Änderungssatzung:

 

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg

 

Vom ___________

 

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, FN BayRS 2020-1-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2007, GVBl. S. 958) und Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG, FN BayRS 2129-2-1-UG in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.4.2006, GVBl. S. 178) i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG, BayRS 2024-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2008, GVBl S. 460, ber. S.580) folgende

 

Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg vom 25.11.2003 wird wie folgt geändert:

 

§ 5 erhält folgende Neufassung:

 

 


㤠5

Gebührensatz

 

Die Gebühr beträgt

 

a)      für Abraum, Straßenunterbau, Kies und Erdaushub                              bisher

pro Kubikmeter                                                                       11,00 Euro      (11,00 Euro)

 

b)      für sortiertes Bauschuttmaterial pro Kubikmeter                    16,00 Euro      (  8,00 Euro)

 

c)      für vermengtes Bauschuttmaterial pro Kubikmeter               50,00 Euro      (25,00 Euro)

 

d)    für pflanzliche Abfälle pro Kubikmeter

- Private Anlieferer mit Wohnsitz in Friedberg                          7,50 Euro      (  5,00 Euro)

- Gewerbliche Anlieferer und sonstige Anlieferer                   10,50 Euro      (  7,00 Euro)

 

Angefangene Kubikmeter werden zu vollen 100 Liter gerundet anteilig erhoben. Die Gebühr beträgt je 100 Liter 1/10 der jeweiligen Gebühr.“

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 1.1.2010 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

Stadt Friedberg

 

 

 

 

Dr. Peter  B e r g m a i r

Erster Bürgermeister

 

 

2.   Auf die Nachholung der Gebührenunterdeckung in den Jahren 2006 bis 2008 wird verzichtet.

 

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen zum Betrieb als öffentlich- rechtliche Einrichtung aufzuzeigen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StR Güntner

StRin Hartwich