Sitzung: 19.11.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Der Stadtrat nimmt die Kalkulation einer kostendeckenden Gebühr für die Benutzung der Bauschutt- und Grüngutannahmestelle „Lueg ins Land“ zur Kenntnis und beschließt nachfolgende Änderungssatzung:
Änderungssatzung
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg
Vom ___________
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO, FN BayRS 2020-1-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.12.2007, GVBl. S. 958) und Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG, FN BayRS 2129-2-1-UG in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.4.2006, GVBl. S. 178) i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG, BayRS 2024-1-I in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.07.2008, GVBl S. 460, ber. S.580) folgende
Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg vom 25.11.2003 wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende Neufassung:
„§ 5
Gebührensatz
Die Gebühr beträgt
a) für Abraum, Straßenunterbau, Kies und Erdaushub bisher
pro Kubikmeter 11,00 Euro (11,00 Euro)
b) für sortiertes Bauschuttmaterial pro Kubikmeter 16,00 Euro ( 8,00 Euro)
c) für vermengtes Bauschuttmaterial pro Kubikmeter 50,00 Euro (25,00 Euro)
d) für pflanzliche Abfälle pro Kubikmeter
- Private Anlieferer mit Wohnsitz in Friedberg 7,50 Euro ( 5,00 Euro)
- Gewerbliche Anlieferer und sonstige Anlieferer 10,50 Euro ( 7,00 Euro)
2. Auf die Nachholung der Gebührenunterdeckung in den Jahren 2006 bis 2008 wird verzichtet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen zum Betrieb als öffentlich- rechtliche Einrichtung aufzuzeigen.