Beschluss: ungeändert beschlossen

Satzung zur Änderung der

Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten

(Jahrmarktsatzung)

vom ………

 

 

Auf Grund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796) , zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S 400) erlässt die Stadt Friedberg folgende

 

Satzung:

 

§1

 

Die Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten in der Stadt Friedberg (Jahrmarktsatzung) vom 19. Juli 1979 wird wie folgt geändert:

 

§ 2 wird wie folgt geändert:

„Das Marktgebiet für die Jahrmärkte ist die Bauernbräustraße, die Jungbräustraße, die Ludwigstraße und der Marienplatz.“

 

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

„Für das Verabreichen von alkoholischen Getränken ist eine Gestattung nach § 12 GastG erforderlich.“

 

§ 6 wird wie folgt geändert:

Folgender Abs. 2 wird eingefügt: „ Das Verfahren nach  Abs. 1 kann über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.“

 

Folgender Abs. 3 wird eingefügt: „ Über den Antrag entscheidet die Stadt Friedberg innerhalb einer Frist von 3 Monaten. Art. 42a Absatz 2 Sätze 2 bis 4 BayVwVfG gelten entsprechend. Hat die Stadt Friedberg nicht innerhalb dieser Frist entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt.“

 

 

§2

 

Diese Satzung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Feile

StR Güntner

StRin Hartwich