Sitzung: 24.11.2009 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst bei der Haushaltsstelle 6752.5135 werden gemäß § 3 Nr. 10 GeschO in Höhe von 15.000,00 € genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 7700.1544.