Beschluss: ungeändert beschlossen

Die überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst bei der Haushaltsstelle 6752.5135 werden gemäß § 3 Nr. 10 GeschO in Höhe von 15.000,00 € genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Haushaltsstelle 7700.1544.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                     0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         12

 

 

Abwesend:

FrV Eser-Schuberth