Sitzung: 10.12.2009 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 460, ber. S. 580) (FN BayRS 2024-1-I) folgende
Änderungssatzung
zur
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 21.04.2008 wird wie folgt geändert:
- § 3
erhält folgende neue Fassung:
„§
3
Entstehen der Beitragsschuld
(1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des
Beitragstatbestandes.
Ändern
sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinne
des
Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem
Abschluss
der Maßnahme.
(2) Wird erstmals eine wirksame
Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand
vor
dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst
mit
Inkrafttreten dieser Satzung.“
- § 6
Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
“(1) Der Beitragssatz beträgt
a) pro qm Grundstücksfläche € 1,50
b) pro qm Geschoßfläche € 8,00.“
- § 10
erhält folgende neue Fassung:
„§ 10
Grundgebühr
(1)
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss
(Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück
nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse, so wird die Grundgebühr für
jeden Wasserzähler gesondert erhoben. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind,
wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche
Wasserentnahme messen zu können.
(2)
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 cbm / h € 24,00 / Jahr
bis 10 cbm / h € 32,00 / Jahr
bis 16 cbm / h € 48,00 / Jahr
über 16 cbm / h € 400,00 / Jahr“
- In §
11 (Verbrauchsgebühr) wird die Zahl „0,95“ durch die Zahl „1,00“ ersetzt.
- In §
12 (Gebühren für den vorübergehenden Anschluss) Abs. 1 Buchst. b) wird die
Zahl „0,55“ durch die Zahl „0,75“ ersetzt.
- In §
12 (Gebühren für den vorübergehenden Anschluss) Abs. 1 Buchst. c) wird die
Zahl „260,00“ durch die Zahl „€ 500,00“ ersetzt.
- In §
16 (Mehrwertsteuer) wird nach dem Wort „Beiträgen“ das Wort
“, Kostenerstattungsansprüchen“ eingefügt.
§
2
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister