Sitzung: 28.01.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/17.12.2009
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 17.12.2009 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.
C) Zusätzliche Beschlüsse:
Zur Klarstellung wird die Berechnung der Wandhöhe wie folgt definiert:
Die Wandhöhe wird gemessen von der Oberkante des Erdgeschoßfertigfußbodens bis zum Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit Oberkante Dachhaut.
Außerdem wird unter Ziffer 1 der Satzung klar gestellt, dass es sich bei der Änderung des Bebauungsplanes um eine textliche Änderung für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich handelt.