Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/17.12.2009

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 17.12.2009 wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

C) Zusätzliche Beschlüsse:

Zur Klarstellung wird die Berechnung der Wandhöhe wie folgt definiert:

Die Wandhöhe wird gemessen von der Oberkante des Erdgeschoßfertigfußbodens bis zum Schnittpunkt Außenkante Mauerwerk mit Oberkante Dachhaut.

Außerdem wird unter Ziffer 1 der Satzung klar gestellt, dass es sich bei der Änderung des Bebauungsplanes um eine textliche Änderung für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich handelt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

FrV Kleist hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StRin Hartwich                        vertreten durch StRin Krendlinger

StR Scharold                          vertreten durch StR Treffler