Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung – BayBO - (BayRS 2132-1-I), des Art. 3 des Bayer. Naturschutzgesetzes – BayNatschG - (BayRS 791-1-U) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO - (BayRS 2020-1-1-I) die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet südlich des städtischen Bauhofs in Friedberg als Satzung.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplanänderung vom 30.04.2009 mit den textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 28.01.2010 und die Begründung vom 28.01.2010 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              13

     

FrV Kleist hat gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StRin Hartwich                        vertreten durch StRin Krendlinger

StR Scharold                          vertreten durch StR Treffler