Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/26.08.2008

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 26.08.2008 wird zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht der Stadt Friedberg begrenzt sich der Innenbereich vom Grundstück FlNr. 547/1 in einer Linie zum Grundstück FlNr. 544. Für diesen Bereich erfüllt die Satzung den Zweck einer so genannte Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Gleichzeitig können im Wege einer Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Die beiden Satzungen können wie vorliegend in einer Satzung kombiniert werden, so dass sich in der vorliegenden Satzung sowohl klar stellende Festlegungen der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils als auch Einbeziehungen von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil auffinden.

 

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll durch das Abrücken der Bebauung von der Ach eine deutliche Verkleinerung der überbaubaren Flächen erfolgen.

 

Die Stadt Friedberg bezieht nun mittels der Ortsrandsatzung, die nach erfolgter Planänderung nur noch geringfügig über die gezogene Innenbereichsgrenze liegenden Flächen in die Satzung ein. Dadurch befinden sich nur mehr das südliche und Teile des nordöstlich davon gelegenen Baugrundstücks im Außenbereich. Diese Flächen stellen einzelne Flächen im Sinne des Gesetzgebers dar, die durch die Ortsrandsatzung in den bebaubaren Innenbereich einbezogen werden. Die Festsetzungen stellen einzelne Festsetzungen im Sinne des § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB dar. Entsprechend der Funktion der Satzung und der ständigen Rechtsprechung werden in der Ortsrandsatzung ausschließlich Festsetzungen getroffen, die sich auf die spezifische Zielsetzung, den Ortsrand zu definieren und um einzelne Außenbereichsflächen zu ergänzen, beschränken. Aufgrund der Ortsrandlage werden hierzu mehrere gestalterische Festsetzungen getroffen, mit dem Ziel dort ein geschlossenes Ortsbild entstehen zu lassen. Alleine vom Umfang der Satzung unterscheidet sich die Ortsrandsatzung von einem Bebauungsplan, dessen Funktion sie auch nicht übernehmen soll. Es werden nämlich gerade keine umfassenden normativen Regelungen nach Art eines Bebauungsplanes festgelegt. Trotzdem wird im Rahmen des zu ändernden Planes eine weitere Vereinfachung der textlichen Festsetzungen angestrebt, da diese aufgrund der geänderten Bebaubarkeit des Grundstückes ohnehin angepasst werden müssen.

 

Immissionsschutz

Die Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet, sodass aufgrund des Verkehrslärmes zur Luitpoldstraße Schlaf- und Ruheräume im nördlichsten Haus mind. 1 Fenster nach Osten oder Süden aufweisen müssen.

 

Naturschutz

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll der bebaubare Teil des Satzungsgebiets gerade im Osten  aufgrund der östlich höher gelegenen Friedberger Ach und des als Abflusskorridor eventuell austretenden Achwassers frei zu lassenden Bereichs zwischen Ach und der zukünftigen Bebauung deutlich verringert werden. Durch Geländemodellierungen und entsprechende Höhenfestsetzungen soll sichergestellt werden, dass austretendes Wasser abfließt und versickert und somit keine Gefahren für die zukünftigen Wohngebäude entstehen.

Dieses Konzept wird nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in die zu überarbeitende Planung eingearbeitet.

 

Durch das Abrücken der Bebauung von der Ach und der deutlichen Verkleinerung des Baugebietes wird auch die Störung dort lebender Tierarten, insbesondere der Enten und Gänsearten deutlich minimiert. Der geplante Fußweg nach Süden entfällt, um die Lebensräume dieser Arten nicht zu stören.

 

Mit der Unteren Naturschutzbehörde ist zu klären, ob trotz des Abrückens der Bebauung und des Wegfalls des Fußweges eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich ist, da durch die beschlossenen Änderungen versucht wird, nicht in diese Lebensräume einzugreifen. Sollte diese Prüfung unumgänglich sein, ist sie vor dem nächsten Verfahrensschritt durchzuführen.

Durch die Verringerung der Bebauung wird der innerörtliche Grünzug nur noch geringfügig berührt. Der Großteil der jetzt zur Bebauung geplanten Grundstücke befindet sich in einem derzeit intensiv durch eine Gärtnerei genutzten Bereich, der auch mit baulichen Anlagen (Gewächshäusern) bebaut ist. Nach der geänderten Planung reicht lediglich noch das südliche Baugrundstück in diese Grünzone. Durch die vorgesehenen Augleichs- und Aufwertungs-maßnahmen im Süden der Baufläche kann dieser minimale Eingriff kompensiert werden. Im Rahmen der zu ändernden Planung werden die Ausgleichsflächen entsprechend angepasst.

 

 

Kreisbaumeister

Aus Sicht der Stadt Friedberg begrenzt sich der Innenbereich vom Grundstück FlNr. 547/1 in einer Linie zum Grundstück Fl.-Nr. 544. Für diesen Bereich erfüllt die Satzung den Zweck einer so genannte Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Gleichzeitig können im Wege einer Einbeziehungs- oder Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden. Die beiden Satzungen können wir vorliegend in einer Satzung kombiniert werden, so dass sich in der vorliegenden Satzung sowohl klar stellende Festlegungen der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils als auch Einbeziehungen von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil auffinden.

 

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll durch das Abrücken der Bebauung von der Ach eine deutliche Verkleinerung der überbaubaren Flächen erfolgen.

 

Dadurch befinden sich nur mehr das südliche und Teile des nordöstlich davon gelegenen Baugrundstücks im Außenbereich. Durch dieses Abrücken der Bebauung von der Friedberger Ach und damit auch vom Leitenhang besteht keine Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes. Durch die Verringerung der Bebauung wird darüber hinaus der innerörtliche Grünzug nur noch geringfügig berührt. Der Großteil der jetzt zur Bebauung geplanten Grundstücke befindet sich in einem derzeit intensiv durch eine Gärtnerei genutzten Bereich, der auch mit baulichen Anlagen (Gewächshäusern) bebaut ist. Nach der geänderten Planung reicht lediglich noch das südliche Baugrundstück in diese Grünzone. Durch die vorgesehenen Augleichs- und Aufwertungsmaßnahmen im Süden der Bebauung kann dieser minimale Eingriff kompensiert werden.

 

Wasserrecht

Die Hinweise zur wasserrechtlichen Genehmigungspflicht von baulichen Anlagen und Der Herstellung eines Gewässers werden in die Begründung zur Ortsrandsatzung eingearbeitet.

 

Staatliches Abfallrecht

Die Hinweise werden in die Satzung eingearbeitet.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben/26.08.2008
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom 26.08.2008 wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll der bebaubare Teil des Satzungsgebiets gerade im Osten  aufgrund der östlich höher gelegenen Friedberger Ach und des als Abflusskorridor eventuell austretenden Achwassers frei zu lassenden Bereichs zwischen Ach und der zukünftigen Bebauung deutlich verringert werden. Durch Geländemodellierungen und entsprechende Höhenfestsetzungen soll sichergestellt werden, dass austretendes Wasser abfließt und versickert und somit keine Gefahren für die zukünftigen Wohngebäude entstehen.

Dieses Konzept wird nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in die  zu überarbeitende Planung eingearbeitet.

 

Durch das Abrücken der Bebauung wird auch die Störung dort lebender Tierarten, insbesondere der Enten und Gänsearten deutlich minimiert. Der geplante Fußweg nach Süden entfällt, um die Lebensräume dieser Arten nicht zu stören. Durch die Verringerung der Bebauung wird der innerörtliche Grünzug nur noch geringfügig berührt. Der Großteil der jetzt zur Bebauung geplanten Grundstücke befindet sich zudem in einem derzeit intensiv durch eine Gärtnerei genutzten Bereich, der auch mit baulichen Anlagen (Gewächshäusern) bebaut ist. Nach der geänderten Planung reicht lediglich noch das südliche Baugrundstück in diese Grünzone. Durch die vorgesehenen Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen südlich der Bauflächen kann dieser minimale Eingriff kompensiert werden.

 

 

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/22.08.2008
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 22.08.2008 wird zur Kenntnis genommen. Ob die Bodenverhältnisse für die geplante Versickerung geeignet sind, ist von einem Sachverständigen zu prüfen. Die freie Zufahrt zum Gewässer für dessen Unterhalt wird im Rahmen des weiteren Verfahrens sichergestellt.

 

Da das Hochwasserrückhaltebecken Putzmühle mittlerweile fertig gestellt wurde und die Stadt Friedberg im Jahr 2008 für den eigenen Hochwasserschutz Vorkehrungen getroffen hat, indem sie das Projekt zur Ertüchtigung des Flutmuldensystems mit Zwischenspeicherung im Afrasee I in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth umgesetzt hat, ist mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen, inwieweit mittlerweile nicht doch ausreichender Hochwasserschutz für das geplante Gebiet besteht.

 

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll der bebaubare Teil des Satzungsgebiets gerade im Osten aufgrund der östlich höher gelegenen Friedberger Ach und des als Abflusskorridor eventuell austretenden Achwassers frei zu lassenden Bereichs zwischen Ach und der zukünftigen Bebauung deutlich verringert werden. Durch Geländemodellierungen und entsprechende Höhenfestsetzungen soll sichergestellt werden, dass austretendes Wasser abfließt und versickert und somit keine Gefahren für die zukünftigen Wohngebäude entstehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt vor Ausarbeitung der Unterlagen für den nächsten Verfahrensschritt die Inhalte des Überarbeitungskonzeptes vom 20.11.2010 mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth abzustimmen.

 

 

A-4) Amt für Landwirtschaft und Forsten Augsburg/01.08.2008

Die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 01.08.2008 wird zur Kenntnis genommen. Da das Hochwasserrückhaltebecken Putzmühle mittlerweile fertiggestellt wurde und die Stadt Friedberg im Jahr 2008 für den eigenen Hochwasserschutz Vorkehrungen getroffen hat, indem sie das Projekt zur Ertüchtigung des Flutmuldensystems mit Zwischenspeicherung im Afrasee I in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth umgesetzt hat, wird mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt, inwieweit mittlerweile nicht doch ausreichender Hochwasserschutz für das geplante Gebiet besteht.

 

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll der bebaubare Teil des Satzungsgebiets gerade im Osten  aufgrund der östlich höher gelegenen Friedberger Ach und des als Abflusskorridor eventuell austretenden Achwassers frei zu lassenden Bereichs zwischen Ach und der zukünftigen Bebauung deutlich verringert werden. Durch Geländemodellierungen und entsprechende Höhenfestsetzungen soll sichergestellt werden, dass austretendes Wasser abfließt und versickert und somit keine Gefahren für die zukünftigen Wohngebäude entstehen.

 

Dieses Konzept wird nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in die zu überarbeitende Planung eingearbeitet.

 

 

 

 

A-5) Bund Naturschutz/01.08.2008

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz, Ortsgruppe Friedberg vom 01.08.2008 wird zur Kenntnis genommen. Da das Hochwasserrückhaltebecken Putzmühle mittlerweile fertiggestellt wurde und die Stadt Friedberg im Jahr 2008für den eigenen Hochwasserschutz Vorkehrungen getroffen hat, indem sie das Projekt zur Ertüchtigung des Flutmuldensystems mit Zwischenspeicherung im Afrasee I in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth umgesetzt hat, wird mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt, inwieweit  mittlerweile nicht doch ausreichender Hochwasserschutz für das geplante Gebiet besteht.

 

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll der bebaubare Teil des Satzungsgebiets gerade im Osten aufgrund der östlich höher gelegenen Friedberger Ach und des als Abflusskorridor eventuell austretenden Achwassers frei zu lassenden Bereichs zwischen Ach und der zukünftigen Bebauung deutlich verringert werden. Durch Geländemodellierungen und entsprechende Höhenfestsetzungen soll sichergestellt werden, dass austretendes Wasser abfließt und versickert und somit keine Gefahren für die zukünftigen Wohngebäude entstehen.

 

Dieses Konzept wird nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in die zu überarbeitende Planung eingearbeitet.

 

Durch das Abrücken der Bebauung von der Ach und der deutlichen Verkleinerung der überbaubaren Flächen wird auch die Störung dort lebender Tierarten, insbesondere der Enten und Gänsearten deutlich minimiert. Der geplante Fußweg nach Süden entfällt, um die Lebensräume dieser Arten nicht zu stören. Im Rahmen der zu ändernden Planung werden auch die Ausgleichsflächen sinnvoll angepasst.

 

 

A-6) Landesbund für Vogelschutz/31.07.2008

Die Stellungnahme des Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Aichach-Friedberg vom 31.07.2008 wird zur Kenntnis genommen.

Auf Grundlage des Überarbeitungskonzeptes vom 20.01.2010 soll der bebaubare Teil des Satzungsgebiets gerade im Osten  aufgrund der östlich höher gelegenen Friedberger Ach und des als Abflusskorridor eventuell austretenden Achwassers frei zu lassenden Bereichs zwischen Ach und der zukünftigen Bebauung deutlich verringert werden. Durch Geländemodellierungen und entsprechende Höhenfestsetzungen soll sichergestellt werden, dass austretendes Wasser abfließt und versickert und somit keine Gefahren für die zukünftigen Wohngebäude entstehen.

 

Dieses Konzept wird nach Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth in die zu überarbeitende Planung eingearbeitet.

 

Durch das Abrücken der Bebauung von der Ach und der deutlichen Verkleinerung des Baugebietes wird auch die Störung dort lebender Tierarten, insbesondere der Enten und Gänsearten deutlich minimiert. Der geplante Fußweg nach Süden entfällt, um die Lebensräume dieser Arten nicht zu stören.

 

A-7) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schwaben/08.08.2008
Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Außenstelle Schwaben vom 08.08.2008 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Satzung eingearbeitet.

 

 

A-8) Vermessungsamt Aichach/25.07.2008

Die Stellungnahme des Vermessungsamtes Aichach vom 25.07.2008 wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird bei Überarbeitung der Satzung beachtet.

A-9) Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH/31.07.2008
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom 31.07.2008 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StRin Hartwich                        vertreten durch StRin Krendlinger

StR Scharold                          vertreten durch StR Treffler