Sitzung: 25.02.2010 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Die Verleihungsordnung der Stadt Friedberg über die Auszeichnungen für besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet des Sports vom 3.2.2004 wird wie folgt geändert:
I. Ehrenmedaille mit Anstecknadel in Gold
Buchstabe c erhält folgende Fassung
Sportler, die Deutsche Meister in den Klassen Aktive und Junioren oder Jugendliche, die in dem Jahr, in dem der jeweilige Titel errungen wurde, das 15. Lebensjahr vollenden sowie Schüler nach dreimaligem Erbringen der geforderten Leistung.
II. Ehrenmedaille mit Anstecknadel in Silber
Buchstabe a erhält folgende Fassung
Sportler, die Süddeutsche oder Bayerische Meister wurden bzw. einen 2. oder 3. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft gleicher Klassenzugehörigkeit in den Klassen Aktive und Junioren erreicht haben, oder Jugendliche, die in dem Jahr, in dem der jeweilige Titel errungen wurde, das 15. Lebensjahr vollenden sowie Schüler nach dreimaligem Erbringen der geforderten Leistung.
III. Ehrenmedaille mit Anstecknadel in Bronze
Buchstabe a erhält folgende Fassung
Sportler, die Schwäbische Meister wurden bzw. einen 2. oder 3. Platz bei einer Süddeutschen oder Bayerischen Meisterschaft oder einen 4., 5. oder 6. Platz bei Deutschen Meisterschaften gleicher Klassenzugehörigkeit in den Klassen Aktive und Junioren erreicht haben oder Jugendliche, die in dem Jahr, in dem der jeweilige Titel errungen wurde, das 15. Lebensjahr vollenden sowie Schüler nach dreimaligem Erbringen der geforderten Leistung.
IV.
Buchstabe c erhält folgende Fassung
Jugendliche, die in dem Jahr, in dem der jeweilige Titel errungen wurde, das 15. Lebensjahr noch nicht vollenden (Schüler), erhalten beim Erreichen der geforderten Leistung bei Meisterschaften und Bestenwettkämpfen eine Ehrenurkunde.
Buchstabe d erhält folgende Fassung
Die Stadt Friedberg kann die Ehrung auch dann vornehmen, wenn die sportliche Leistung sich ihrem Wert nach in diese Ordnung einfügt. Ehrungen werden in den Sportarten der Olympischen Disziplinen oder dann vorgenommen, wenn die Sportarten in den Dachverbänden des BLSV oder des DOSB aufgenommen sind.
Die Änderung der Verleihungsordnung tritt am 1.1.2010 in Kraft
Friedberg, den 25. Februar 2010
STADT FRIEDBERG
Dr. Peter Bergmair
Erster Bürgermeister