Beschluss: geändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/11.01.2010

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 11.01.2010 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

 

A-2) Regierung von Schwaben/12.01.2010

Der Hinweis auf die Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB auslösen sowie Grundsätze der Raumordnung, als Vorgabe für die Abwägungsentscheidung, werden zur Kenntnis genommen. Diese Ziele und Grundsätze werden, ebenso wie weitere sich aus anderen Einwendungen ergebende Ziele und Grundsätze, in der vorliegenden Abwägungsentscheidung berücksichtigt. Nicht vermeidbare Kollisionen und Zielkonflikte, insbesondere mit Landwirtschaft, werden durch die vorliegende Bauleitplanung soweit als möglich gelöst.

 

Der Hinweis auf das erforderliche Raumordnungsverfahren für einen später geplanten Nasskiesabbau wird zur Kenntnis genommen. Sobald der geplante Kiesabbau hinreichend konkret wird, wird die Stadt Friedberg die Regierung von Schwaben davon in Kenntnis setzen.

 

Der Hinweis der Regierung von Schwaben, wonach die Festsetzung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan und die Festsetzung von Sondergebieten im Bebauungsplanentwurf nicht übereinstimme, wurde mit Vertretern der Regierung von Schwaben erörtert. Die im Einwendungsschreiben formulierten Zweifel wurden im Rahmen dieses Gesprächs soweit als möglich ausgeräumt, weshalb die Stadt Friedberg an der vorliegenden Planung festhält.

 

 

A-3) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/18.12.2009

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 26.01.2010 mit dem Verweis auf die Stellungnahme vom 09.06.2009 wird zur Kenntnis genommen. Soweit in den Einwendungen auf die bereits abgewogene Stellungnahme im Schreiben vom 09.06.2009 hingewiesen wird, bezieht sich die Stadt Friedberg ebenfalls auf die hierzu erfolgte Abwägung des Stadtrats in der Sitzung am 15.10.2009. Die damaligen Änderungen wurden bereits berücksichtigt.

 

 

A-4) Staatliches Bauamt Augsburg/14.12.2009

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Augsburg vom 14.12.2009 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

 

A-5) Industrie- und Handelskammer Schwaben/17.12.2009

Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 17.12.2009 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

 

A-6) Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten/07.01.2010

Die Stellungnahme des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege vom 07.01.2010 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

 

A-7) Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben/13.01.2010

Die Stellungnahme des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 13.01.2010 mit dem Hinweis auf die Planungen der Teilnehmergemeinschaft Wulfertshausen wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

 

A-8) Bayerngas GmbH/15.12.2009

Die Stellungnahme der Bayerngas GmbH vom 15.12.2009 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine Einwendungen vorgebracht werden.

 

 

A-9) Bayerischer Bauernverband/13.01.2010

Die Stadt Friedberg nimmt die Bedenken aus landwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis. Dabei wird

und wurde von Seiten der Stadt Friedberg nicht in Zweifel gezogen, dass eine Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung durch die vorliegende Bauleitplanung erfolgt. Es wurde bei Abwägung der verschiedenen Belange darauf geachtet, die Einschränkung so schonend als möglich zu gestalten und dabei so weit wie möglich sicherzustellen, dass bislang ausgeübte Nutzung auch weiterhin ausgeübt werden darf.

 

Die Planung der Stadt Friedberg stellt zunächst eine Angebotsplanung dar, die mit Zustimmung der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer erfolgen soll. So ist die Stadt Friedberg trotz der bislang geäußerten Weigerung einzelner Grundstückseigentümer zur Realisierung der Planung zuversichtlich, dass hier in absehbarer Zukunft einvernehmlich die Realisierung der Inhalte des Bebauungsplans umgesetzt werden kann. Eine Realisierung der Planung ist daher nicht von vornherein ausgeschlossen.

 

Die Auffassung, dass die Schaffung eines zusätzlichen Sees eine raumbedeutsame Maßnahme ist, wird auch von der Stadt Friedberg geteilt. Es ist beabsichtigt, bei Konkretisierung des geplanten Kiesabbaus bzw. der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Anlage des zweiten Sees ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.

 

Soweit in den Einwendungen auf die bereits abgewogene Stellungnahme im Schreiben vom 04.06.2009 hingewiesen wird, bezieht sich die Stadt Friedberg ebenfalls auf die hierzu erfolgte Abwägung des Stadtrats in der Sitzung am 15.10.2009.

 

B-1) Weindl Dagmar/02.01.2010, Dr. Müller Georg/03.01.2010, Kammerer Günther/04.01.2010, Müller Kurt/05.01.2010, Asum Egon/04.01.2010, Burkard Robert und Ilse/06.01.2010, Thoma Georg/07.01.2010, Negele Markus/eingeg. 08.01.2010, Baumgartner Walter/06.01.2010, Toth Daniel/09.01.2010, Dr. Spielbichler Anne Marie/eingeg. 11.01.2010, Allweiler Helmut und Magdalena/08.01.2010, Kuhn Stefanie/10.01.2010, Trautmann Axel und Ute/11.01.2010, Blücher Rudi/eingeg. 12.01.2010, Sierigk Sigrid/12.01.2010, Küster Ute/09.01.2010, Königsdorfer Margareta/11.01.2010, Dr. Strobel Friedrich/12.01.2010, Richter Karin/12.01.2010, Familie Martin/14.01.2010,  Bauer Walter und Leni/eingeg. 18.01.2010, Bolleininger Brigitte/20.01.2010 ( Formblatt 1)

 

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-2) Heichele Jakob und Ruth/eingeg. 04.01.2010, Bauer Karl/04.01.2010, Weindl Helmut/eingeg. 07.01.2010, Kuss Heinrich/04.01.2010, Brandl Juliane/06.01.2010, Kellner Thomas und Gabriele/05.01.2010, Hühn Birgit/06.01.2010, Dr. Kuhn Ernst und Charlotte/eingeg. 08.01.2010, Dr. Eickenbusch Jörg/08.01.2010, Hühn Birgit Arno und Gaby/08.01.2010, Müller Gerhard und Gisela/08.01.2010, Schneider Gertrud/09.01.2010, Schlosser Eduard und Renate/08.01.2010, Basch Berit/08.01.2010, Staudt Siegfried/08.01.2010, Staudt Frank/09.01.2010, Hitzler Siegfried und Hannelore/09.01.2010, Feistle Beatrix/10.01.2010, Kistler Peter und Silvia/11.01.2010, Kistler Anja/11.01.2010, Doll Ernst/07.01.2010, Doll Cornelia/07.01.2010, Jung Andreas/07.01.2010, Brandmayr Rudolf und Edda/08.01.2010, Mertl Margarete/08.01.2010, Doll Helga/08.01.2010, Baumer Bonifaz und Frieda/eingeg. 11.01.1020, Familie Jordan/07.01.2010, Ruzicka Walter/10.01.2010, Soos Erich und Ingrid/11.01.2010, Haberlach Nadeschda/05.01.2010, Feicht Elisabeth und Huber Harald/05.01.2010, Kronschabl Dietmar und Brigitte/04.01.2010, Lugauer Manfred/07.01.2010, Kratzer Ludwig und Margarete/eingeg. 13.01.2010, Ruoff Edeltraud/10.01.2010, Ruoff Hans/10.01.2010, Schmidtmayer Petra/10.01.2010, Schmidtmayer Peter/10.01.2010, Pimpl Engelbert/10.01.2010, Färber Edith/10.01.2010, Teuber Maria/11.01.2010, Schaller Anton/12.01.2010, Soba Stanislav und Renate/12.01.2010, Lehner Anneliese/15.01.2010, Kopf Ulrich/eingeg. 18.01.2010, Binder Manfred und Jutta/09.01.2010, Enderlein Manfred und Ute/19.01.2010, Wollrab Bianca/19.01.2010, Bartel Anke/25.01.2010, Aurich Stefan und Ursula/16.01.2010, Lugauer Herbert/25.01.2010, Gruber Gerhard/09.02.2002 (Formblatt 2)

 

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-3) Wacker Alfred und Gertraud/04.01.2010, Wirth Josef/04.01.2010, Weyand Andreas und Claudia/eingeg. 05.01.2010, Sieber Josef/05.01.2010, Gaßner German und Apollonia/07.01.2010, Möhnle Peter und Gudrun/05.01.20108, Dr. Wolfgang Schwair/eingeg. 08.01.2010, Weindl Andreas/11.01.2010, Goger Ulf/07.01.2010, Kneise Walter/08.01.2010, Ernst Raphael/08.01.2010, Sollich Margit/08.01.2010, Pohl Reiner/eingeg. 11.01.2010, Schmid Edgar/04.01.2010, Schneider Henriette/07.01.2010, Schneider Jürgen/07.01.2010, Nestmeier Hans und Giesela/09.01.2010, Kreisel Regine/12.01.2010, Kreisel Werner/12.01.2010, Schroll Horst und Marianne/08.01.2010, Einmüller Irene/09.01.2010 mit 7 weiteren Unterschriften, Harsch Gerhard/10.01.2010, Würtele Janina/12.01.2010, Schwarzwälder Friedrich und Hedwig/12.01.2010, Schneider Horst/12.01.2010, Richter Martin/12.01.2010, Schulz Isolde/15.01.2010, Boldoczki Alexander/16.01.2010, Albers Hans Herwart/17.01.2010, Dr. Klaus-Jürgen Schlüter und Schlüter Sigrun/18.01.2010, Wengert Hubert/22.01.2010, Eckert Armin und Regine/27.01.2010 (Formblatt 3)

 

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird. Die Anregung zur Wegeverbindung wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt.

 

 

B-4) Weindl Philip/02.01.2010, Weindl Sarina/04.01.2010, Zech Erika/04.01.2010, Schmidt Erika und Dietmar/04.01.2010, Strunz Karl/05.01.2010, Familie Müller/05.01.2010, Familie Haas/05.01.2010, Brandl Klaus/04.01.2010, Ziegler Alexander und Sandra/04.01.2010, Dr. Ahrens Arnulf/04.01.2010, Ziegler Arno und Gudrun/eingeg. 07.01.2010, Dinauer Max Josef/eingeg. 07.01.2010, Stötzer Klaus/07.01.2010, Hartl Herbert und Gerda/eingeg. 08.01.2010, Brackmann Tanja/10.01.2010, Vollmer Ottilie/04.01.2010, Thoma Ute/08.01.2010, Familie Kohlhund/08.01.2010, Antosch Reinhard und Monika/08.01.2010, Lusser Boris und Elisabeth/08.01.2010, Saenz Humberto und Dürrmeier de Saenz Ingeborg/09.01.2010, Stadler Barbara/09.01.2010, Kreisi Peter/10.01.2010, Kreisi Christine/10.01.2010, Kreisi Franz/10.01.2010, Wunderlich Barbara/10.01.2010, Baumann Christa/11.01.2010, Voß Hermine/12.01.2010, Stieglitz Herbert/12.01.20010, Fischer Liane/13.01.2010, Hübner Manfred/13.01.2010, Lechelmeir Dieter/10.01.2010, Schock Wolfgang/15.01.2010, Nestmeier Wolfgang/13.01.2010, Kluger Horst und Erna/11.01.2010, Hultsch Rudolf und Ursula/19.01.2010 (Formblatt 4)

 

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-5) Horn Otfried/05.01.2010

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-6) Seidel Werner/05.01.2010

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-7) Dietz Christine/07.01.2010

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-8) Hohenester Andrea und Achim/12.01.2010

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-9) Email Teuber Reiner/13.01.2010

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird. Die konkreten Anregungen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt.

 

 

B-10) Emails Gastl Tassilo/04.01.2010, Eickenbusch Hannelore/08.01.2010, Frank Susana/17.01.2010

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat begrüßt, dass die städtische Planung befürwortet wird.

 

 

B-11) Eheleute Funk, vertr. durch RA Bär/11.01.2010

Soweit in den Einwendungen auf die bereits abgewogene Stellungnahme im Schreiben vom 05.06.2009 hingewiesen wird, bezieht sich die Stadt Friedberg ebenfalls auf die hierzu erfolgte Abwägung des Stadtrats in der Sitzung vom 15.10.2009.

 

Die darüber hinaus vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wägt die Stadt Friedberg wie folgt ab:

Der Hinweis, dass das Grundstück FlNr. 1757, Gemarkung Friedberg, von einer öffentlichen Verkehrsfläche zerschnitten wird und nach Auffassung der Einwender einzeln nicht mehr landwirtschaftlich ökonomisch nutzbar wäre, wird zur Kenntnis genommen. Es wird darauf verwiesen, dass die Festsetzungen im Rahmen der Bauleitplanung zunächst eine Angebotsplanung darstellen und mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine einvernehmliche Regelung zur Umsetzung der festgesetzten Bauleitplanung erfolgen soll. Solange eine derartige Regelung nicht erfolgt ist, besteht Bestandsschutz für die bisherige Nutzung, solange und soweit nicht ein Erwerb durch die Stadt Friedberg oder Dritte in anderer Art und Weise erfolgt. Der Anregung, die Straße gen Süden zu verlegen, wird daher nicht gefolgt. Insbesondere scheint auch das festgesetzte Trenngrün zwischen dem Parkplatz und der öffentlichen Verkehrsfläche in seiner trennenden Funktion planerisch sinnvoll.

 

 

B-12) Hintermayr Friedrich und Augustin Martin, vertr. durch RA Thum/12.01.2010

Der vom Einwender dargestellte Sachverhalt und die ebenfalls dargestellte Betroffenheit wird ebenso wie die Zusammenfassung der Planungsinhalte, Stand 19.11.2009, seitens der Stadt Friedberg zur Kenntnis genommen. Die im Folgenden geäußerten Einwendungen wägt die Stadt Friedberg wie folgt ab:

 

Die angeführten Kollisionen und Zielkonflikte mit einzelnen Zielsetzungen und Grundsätzen des LEP 2006 und des Regionalplans Augburg 2007 wird und wurde von Seiten der Stadt Friedberg zur Kenntnis genommen. Neben den von den Einwendern zitierten Zielsetzungen und Grundsätzen waren auch die von der Regierung von Schwaben ins Verfahren eingebrachten Ziele und Grundsätze zu berücksichtigen. Die Stadt Friedberg löst innerhalb des ihr zustehenden Spielraums die sich ergebenden Kollisionen und Zielkonflikte unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft sowie der anderen ins Verfahren einzustellenden Belange. Eine sich hieraus ergebende Unzulässigkeit der vorliegenden Planung wird seitens der Stadt Friedberg nicht gesehen.

 

Die Auffassung des Einwenders nach der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens für den geplanten Baggersee wird geteilt. Es ist beabsichtigt, mit Konkretisierung der Realisierungsabsicht für den See, insbesondere spätestens mit Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.

 

Im Übrigen nimmt die Stadt Friedberg die vorgetragenen Bedenken an der Verbindlichkeit des Rahmenplans „Rohstoffabbau“, des Teilraumgutachtens „Stärkung und Entwicklung des Raums Augsburg“ und der zuletzt erfolgten Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis, teilt die Schlussfolgerung auf eine Unzulässigkeit der vorliegenden Bauleitplanung jedoch nicht.

 

Auch der Vorwurf einer offensichtlichen Negativplanung wird von Seiten der Stadt Friedberg zurückgewiesen. Im Gegenteil werden die konfligierenden Belange der Erholungssuchenden einerseits und der Landwirtschaft andererseits gerecht untereinander abgewogen.

 

Die Befürchtung, die Stadt Friedberg könne die Belange der Landwirtschaft bzw. des landwirtschaftlichen Grundeigentums nicht sachgerecht und gerecht untereinander abwägen, geht fehl. Die vorliegende Planung stellt sicher, dass die bisher ausgeübte Nutzung durch die Landwirtschaft weiterhin betrieben werden kann. Lediglich derzeit nicht realisierte Nutzungen werden künftig ausgeschlossen, dies aber unter weitestgehender Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange.

 

Die vom Einwender befürchtete starke Steigerung des motorisierten Erholungsverkehrs und die hierdurch ausgelösten Probleme können zwangsläufig nur rudimentär im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt und geregelt werden. Die vorliegende Bauleitplanung drängt keine zwingende Realisierung der geschilderten Probleme auf. So ist es nach Auffassung der Stadt Friedberg durchaus zulässig, die Vermeidung der dargestellten Befürchtungen auf sicherheitsrechtlicher Basis zu regeln.

 

Das angeblich nicht auflösbare bzw. nicht überwindbare Missverhältnis zwischen der Behandlung der bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Nutzung einerseits und der Schaffung von Erholungsflächen andererseits teilt die Stadt Friedberg nicht. Insbesondere ist sichergestellt, dass die bestandsgeschützte Nutzung auch in Zukunft fortgesetzt werden kann.

 

Die Befürchtung, dass durch die Anlage der Kiesabbaufläche und deren Einfluss auf den örtlichen Grundwasserhaushalt Nachteile für die landwirtschaftliche Nutzung entstehen könnten, teilt die Stadt Friedberg ebenfalls nicht. Die Konkretisierung dieser Planung erfolgt jedoch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.

 

Die Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nach dem Bay. Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft und für den Nassabbau nach vergleichbaren Erfahrungsmaßstäben. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde liegen keine Stellungnahmen vor, welche die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Frage stellen.

Die zur Erstellung des Umweltberichtes verwendeten Unterlagen sind nicht veraltet. Die Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms aus dem Jahr 1992 (digital aufbereitet aus dem Jahr 2007), die Schutzgebietsverordnung zum LSG Friedberger Lechleite aus dem Jahr 1989, der Rahmenplan Rohstoffabbau (1997) oder auch die standortkundliche Bodenkarte (Blatt Augsburg von 1987) und der Landschaftsplan der Stadt Friedberg (2004) haben nichts an Aktualität verloren.

 

Ergänzend und erläuternd wird auf die bereits erfolgte Abwägung des Stadtrats am 15.10.2009 zu den Anregungen im Schreiben vom 05.06.2009 verwiesen.

 

 

B-13) Goldstein Thomas, Stemmer Leonhard, Sommer Ludwig, Lindermeier Walburga, Wittmann Anton, Müller Robert, Wörl Monika, Vöhringer Jürgen, Bernhard Annemaria, Eheleute Nertinger Johanna und Josef, Dr. Lorenz Hartl, Hartl Peter, Blank Werner, Eicher Amalie, Förg Johann, Neumayer Rudolf, Arnhold Bernd, vertr. durch RA Thum/13.01.2010

Der vom Einwender dargestellte Sachverhalt und die ebenfalls dargestellte Betroffenheit wird ebenso wie die Zusammenfassung der Planungsinhalte, Stand 19.11.2009, seitens der Stadt Friedberg zur Kenntnis genommen. Die im Folgenden geäußerten Einwendungen wägt die Stadt Friedberg wie folgt ab:

 

Die angeführten Kollisionen und Zielkonflikte mit einzelnen Zielsetzungen und Grundsätzen des LEP 2006 und des Regionalplans Augburg 2007 wird und wurde von Seiten der Stadt Friedberg zur Kenntnis genommen. Neben den von den Einwendern zitierten Zielsetzungen und Grundsätzen waren auch die von der Regierung von Schwaben ins Verfahren eingebrachten Ziele und Grundsätze zu berücksichtigen. Die Stadt Friedberg löst innerhalb des ihr zustehenden Spielraums die sich ergebenden Kollisionen und Zielkonflikte unter weitestmöglicher Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft sowie der anderen ins Verfahren einzustellenden Belange. Eine sich hieraus ergebende Unzulässigkeit der vorliegenden Planung wird seitens der Stadt Friedberg nicht gesehen.

 

Die Auffassung des Einwenders nach der Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens für den geplanten Baggersee wird geteilt. Es ist beabsichtigt, mit Konkretisierung der Realisierungsabsicht für den See, insbesondere spätestens mit Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen.

 

Im Übrigen nimmt die Stadt Friedberg die vorgetragenen Bedenken an der Verbindlichkeit des Rahmenplans „Rohstoffabbau“, des Teilraumgutachtens „Stärkung und Entwicklung des Raums Augsburg“ und der zuletzt erfolgten Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis, teilt die Schlussfolgerung auf eine Unzulässigkeit der vorliegenden Bauleitplanung jedoch nicht.

 

Auch der Vorwurf einer offensichtlichen Negativplanung wird von Seiten der Stadt Friedberg zurückgewiesen. Im Gegenteil werden die konfligierenden Belange der Erholungssuchenden einerseits und der Landwirtschaft andererseits gerecht untereinander abgewogen.

 

Die Befürchtung, die Stadt Friedberg könne die Belange der Landwirtschaft bzw. des landwirtschaftlichen Grundeigentums nicht sachgerecht und gerecht untereinander abwägen, geht fehl. Die vorliegende Planung stellt sicher, dass die bisher ausgeübte Nutzung durch die Landwirtschaft weiterhin betrieben werden kann. Lediglich derzeit nicht realisierte Nutzungen werden künftig ausgeschlossen, dies aber unter weitestgehender Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Belange.

 

Die vom Einwender befürchtete starke Steigerung des motorisierten Erholungsverkehrs und die hierdurch ausgelösten Probleme können zwangsläufig nur rudimentär im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt und geregelt werden. Die vorliegende Bauleitplanung drängt keine zwingende Realisierung der geschilderten Probleme auf. So ist es nach Auffassung der Stadt Friedberg durchaus zulässig, die Vermeidung der dargestellten Befürchtungen auf sicherheitsrechtlicher Basis zu regeln.

 

Das angeblich nicht auflösbare bzw. nicht überwindbare Missverhältnis zwischen der Behandlung der bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Nutzung einerseits und der Schaffung von Erholungsflächen andererseits teilt die Stadt Friedberg nicht. Insbesondere ist sichergestellt, dass die bestandsgeschützte Nutzung auch in Zukunft fortgesetzt werden kann.

 

Die Befürchtung, dass durch die Anlage der Kiesabbaufläche und deren Einfluss auf den örtlichen Grundwasserhaushalt Nachteile für die landwirtschaftliche Nutzung entstehen könnten, teilt die Stadt Friedberg ebenfalls nicht. Die Konkretisierung dieser Planung erfolgt jedoch im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens.

 

Die Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nach dem Bay. Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft und für den Nassabbau nach vergleichbaren Erfahrungsmaßstäben. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde liegen keine Stellungnahmen vor, welche die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Frage stellen.

Die zur Erstellung des Umweltberichtes verwendeten Unterlagen sind nicht veraltet. Die Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms aus dem Jahr 1992 (digital aufbereitet aus dem Jahr 2007), die Schutzgebietsverordnung zum LSG Friedberger Lechleite aus dem Jahr 1989, der Rahmenplan Rohstoffabbau (1997) oder auch die standortkundliche Bodenkarte (Blatt Augsburg von 1987) und der Landschaftsplan der Stadt Friedberg (2004) haben nichts an Aktualität verloren.

 

Ergänzend und erläuternd wird auf die bereits erfolgte Abwägung des Stadtrats am 15.10.2009  zu den Anregungen im Schreiben vom 05.06.2009 verwiesen.

 

 

B-14) Katholisches Stadtpfarramt St. Jakob/12.01.2010

Die Stadt Friedberg nimmt die Beschränkungen des Grundeigentums des Einwenders, insbesondere in Bezug auf die landwirtschaftliche Nutzung, zur Kenntnis. Auch die Minderung des Verkehrswerts dieser Flächen wird seitens der Stadt Friedberg nicht in Frage gestellt. Gleichwohl erfolgt die vorliegende Festsetzung unter Abwägung der widersprechenden Interessen der Naherholungssuchenden und der Landwirte. Bei der vorliegenden Festsetzung wurde insbesondere darauf geachtet, dass die bislang ausgeübte landwirtschaftliche Nutzung uneingeschränkt fortgeführt und lediglich die künftige, aktuell nicht realisierte landwirtschaftliche Nutzung durch die vorliegende Planung eingeschränkt wird.

 

 

B-15) Reiner Doris/05.01.2010

Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Verkauf des Grundstücks abgelehnt wird.

 

B-16) Notiz Treffler Josef/eingeg. 12.01.2010

Die Notiz wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           14

Nein:                                        10

Pers. beteiligt:                           3

Anwesend:                              27

     

Persönlich beteiligt nach Art. 49 GO:

1.BM Dr. Bergmair

StR Feile

StR Goldstein

 

Abwesend:

StR Güntner

StR Gürtler

StR Dr. Mersdorf

StR Scharold