Beschluss: ungeändert beschlossen

1.  Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet südlich des Stadtgrabens, westlich der Haagstraße sowie östlich und nördlich der Bahnhofstraße in Friedberg. Sein Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern, 653/3, 654/4, 656 und 1680/20 (Teilfl.) der Gemarkung Friedberg.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 91 für das Gebiet südlich des Stadtgrabens, westlich der Haagstraße sowie östlich und nördlich der Bahnhofstraße in Friedberg" und wird als Mischgebiet im Sinne von § 6 BauNVO ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 25.02.2010 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Das Aufstellungsverfahren ist gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt durch das Architekturbüro Rockelmann, Friedberg.

 

 

2.  Der Stadtrat hebt seinen Beschluss vom 11.01.1996 bezüglich der beschlossenen Eckdaten zur Bebauung des Grundstücks dahingehend auf, dass der Planungs- und Umweltausschuss ermächtigt wird, diese Eckdaten auf die für das nun durchzuführende Bebauungsplan-verfahren mit der angedachten Bebauung erforderlichen Werte anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           24

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              27

     

 

Persönlich beteiligt nach Art. 49 GO:

FrV Rockelmann

 

Abwesend:

StR Güntner

StR Gürtler

StR Dr. Mersdorf

StR Scharold