Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, anwesend: 13

Beschluss zum Geschäftsordnungsantrag der StRin Brülls:

 

Ja:                               1

Nein:                            12

Pers. beteiligt:            

Anwesend:                  13

Mehrheitlich abgelehnt

 

Abwesend:

 

StR Gürtler vertreten durch StR Scharold

 

 

Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird in Fortsetzung der bisherigen einmütigen Beschlussfassung empfohlen im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses am bisherigen Planungskonzept zur Sanierung und Umnutzung des Wittelsbacher Schlosses festzuhalten und dieses im Rahmen von zwei zeitlich entsprechend der jeweiligen Haushaltssituation entkoppelten Bauabschnitten umzusetzen.

 

Dabei wird vorgeschlagen in einem ersten Bauabschnitt die Komplettsanierung sowie die Umbauarbeiten für die Verlagerung des Museums (Baukosten ca. 14,02 Mio. € brutto mit einer Bauzeit von ca. 32 Monaten) umzusetzen.

 

Dem Stadtrat wird empfohlen aufgrund des Sanierungsbedarfs einen Baubeginn dieses ersten Bauabschnittes ab Frühjahr 2012 anzustreben und ab 2011 ca. 12,30 Mio € entsprechend dem notwendigen Mittelabfluss in die Finanzplanung einzustellen. Zur Umsetzung des Museums-konzeptes sind zusätzlich Mittel für die Museumsausstattung in Höhe von 1,05 Mio € brutto bereitzustellen.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, den Veranstaltungsbereich inkl. Veranstaltungssaal (Baukosten ca. 5,07 Mio. €)  mit einer Bauzeit von ca. 15 Monaten als zweiten Bauabschnitt zeitlich entkoppelt dann umzusetzen, wenn es die Haushaltslage der Stadt Friedberg erlaubt.

 

Außerdem soll die Verwaltung beauftragt werden auf dieser Basis alle für die Beantragung der Fördermittel notwendigen Unterlagen zu erstellen und eine entsprechende Antragsstellung durchzuführen.

 

Dem Stadtrat wird weiterhin empfohlen, festzulegen, dass Auftragsvergaben für die Baumaßnahme erst dann erteilt werden, wenn 60 % der notwendigen Leistungen ausgeschrieben sind und somit eine hohe Kostensicherheit in der Übereinstimmung der tatsächlichen Baukosten mit den geplanten Baukosten besteht.

 

Ergänzung lt. Vorschlag von H. FrV Rockelmann (als neuer 4. Absatz)

 

Die beauftragten Planungsleistungen sind komplett abzuschließen; dies betrifft im Wesentlichendie Leistungsphasen 1-4. Die Genehmigungsbescheide der Fördergeber sind abzuwarten; die enthaltenen Ergebnisse sind zusammenzustellen und dem zuständigen Gremium zu berichten. Erst dann erfolgt die Beauftragung weiterer Planungsleistungen.

 


Abstimmungsergebnis: mit Ergänzung von FrV Rockelmann

 

Ja:                                           11             

Nein:                                          2          

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13          

Mehrheitlich angenommen

 

 

Abwesend:

 

StR Gürtler vertreten durch StR Scharold