Beschluss: ungeändert beschlossen

1.    In der Zeit vom 28. Juni bis einschließlich 24. Juli 2010 sowie in analoger Anwendung bei künftigen Altstadtfesten wird wegen der angespannten Parkplatzsituation mit Rücksicht auf Gewerbetreibende und Bewohner in der Innenstadt auf die Erhebung von Parkgebühren in der Kurzparkzone „Innenstadt“ (Lizenzbereiche A, B und C) sowie in den Garagen Ost und West verzichtet.

 

2.    Die Höchstparkdauer von 2 (oberirdisch) bzw. 3 (1. Untergeschoss Garagen) bzw. 6 (2. Untergeschoss Garagen) Stunden wird beibehalten.

 

3.    Für Bewohner und Gewerbetreibende mit Parkausweis werden das Blankanwesen sowie eine Teilfläche des Parkplatzes am Leitenweg als Auffangparkplätze reserviert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                         12

 

 

Abwesend;

StRin Eser-Schubert               vertreten durch StRin Brülls

3. BM Losinger

StR Scharold                          vertreten durch StR Treffler

 

 

Zusätzlich Anwesend:

StRin Walkmann