Beschluss: geändert beschlossen

Nachdem die 19. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg für den Bereich des Erholungsgebietes Friedberger Au mit Bescheid RvS-SG34-4621-93/1/5 vom 17.05.2010 durch die Regierung von Schwaben genehmigt wurde, erlässt

die Stadt Friedberg aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), des Art. 81 der Bayer. Bauordnung - BayBO (BayRS 2132-1-I), des Art. 3 des Bayer. Naturschutzgesetzes - BayNatschG (BayRS 791-1-U) und des Art. 23 der Gemeindeordnung (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der B 300 und der Lechhauser Straße, östlich der planfestgestellten Trasse der Kreisstraße AIC 25 neu, westlich der Friedberger Ach und südlich der im Flächennutzungsplan nachrichtlich dargestellten Trasse der B 300 neu ("Erholungsgebiet Friedberger Au") als Satzung.

 

Der vom Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.06.2010 und die revidierte Begründung vom 10.06.2010 mit dem Umweltbericht vom 10.11.2009 sind Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             6

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

Erster Bürgermeister Dr. Bergmair und StR Goldstein haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler

StR Scharold                                      vertreten durch StR Treffler