Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/28.04.2010

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 28.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Die Baugrenzen werden um die geplanten Garagenflächen erweitert. Garagen sind dann nur noch innerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig. Aus Sicht der Stadt Friedberg ist es jedoch zulässig, die Baugrenzen geringfügig mit untergeordneten Bauteilen zu überschreiten. Ziel der Festsetzung von Baugrenzen ist die Lage der Gebäude festzulegen. Die Überschreitung von Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Vordächer, Eingangsstufen oder Balkone steht dem Ziel der Baugrenzen nicht entgegen. Vielmehr könnte sich ein Zurückspringen der Gebäudewand aufgrund eines solchen Bauteils eher negativ auf das Ortsbild auswirken. Die Festsetzung bezüglich der Ausgleichsflächen wird der aktualisierten Planung angepasst.

 

Kreisbaumeister:

Die Zeichenerklärung wird aufgrund des Schreibfehlers verbessert.

Die festgesetzten Höhen der Erdgeschoß-Fertigfußböden und der Garagen beruhen auf der Hanglage des Geländes. Um die zukünftigen Gebäude sowie auch die Garagen dieser Hanglage anzupassen, sind die vorgenommenen Höhenfestsetzungen aus Sicht der Stadt Friedberg in dieser Form notwendig. Die vorgesehenen maximalen Abweichungen sollen dam Bauherrn aber einen gewissen Gestaltungsspielraum lassen, der in dieser Größenordnung als vertretbar, aber auch ausreichend betrachtet wird.

 

A-2) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg/14.04.2010

Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 14.04.2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

A-3) Bayerischer Bauernverband/21.04.2010

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 21.04.2010 wird zur Kenntnis genommen. Nachdem das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg die landwirtschaftlichen Belange in der Begründung als ausreichend berücksichtigt erachtet, wird eine weitere textliche Änderung nicht vorgenommen.

 

A-4) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/03.05.2010

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 03.05.2010 wird zur Kenntnis genommen. Da die Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes richtig dargestellt ist und bei Hochwasser nur der tiefer liegende nicht zu bebauende Bereich berührt wird, ist diesbezüglich keine Änderung der Planung erforderlich. In die Begründung werden die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes, Keller wasserdicht auszubilden sowie Gebäude und Öltanks gegen Auftrieb zu sichern, aufgenommen.

 

A-5) Bund Naturschutz/30.03.2010

Die Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 30.03.2010 wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, wonach die Grenze des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes richtig dargestellt ist und bei Hochwasser nur der tiefer liegende nicht zu bebauende Bereich berührt wird, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken gegen die Planung. Insofern werden die geplanten Bauflächen in der jetzigen Form aufrechterhalten. In der Begründung wird dem Bauherrn aber empfohlen, Keller wasserdicht auszubilden sowie Gebäude und Öltanks gegen Auftrieb zu sichern.

In den grünordnerischen Festsetzungen in Ziffer B 9.1 der Satzung wurde bereits festgelegt, welche Bäume und Sträucher gepflanzt werden dürfen. Ziffer C 6.3 der Begründung wird gestrichen, die Nummerierung des Systemschnittes wird angepasst.

 

B-1) Klaus Grundstücksverpachtungs-GmbH + Co. KG/19.04.2010
Die Stellungnahme der Klaus Grundstücksverpachtungs-GmbH + Co. KG vom 19.04.2010 wird zur Kenntnis genommen.
In den Planungen zur Erschließung des Gebietes in früherer Zeit war tatsächlich mehrfach eine Ringerschließung durch die Weiterführung der Bgm.-Schmid-Straße nach Osten und entlang der östlichen Bebauungsplangrenze nach Norden zur Kriststraße angedacht. Die Lösung wurde nunmehr zugunsten eines wesentlich kürzeren und damit wirtschaftlicheren Erschließungsweges aufgegeben.
Ohnehin befanden sich die östlich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke Flurnummern 917 und 917/2 der Gemarkung Rederzhausen zu keiner Zeit einer Aufplanung innerhalb des zur Bebauung anstehenden Bereichs. Grundstücksabtretungen zum Zwecke bzw. im Rahmen einer geplanten Erschließung sind ebenfalls nicht bekannt, wären aber auch im Hinblick auf die jetzige Situation nicht relevant. Die Grundstücke sind im Flächennutzungs- und Landschaftsplan nämlich als landwirtschaftliche Flächen dargestellt, eine zukünftige Erschließung zu Wohnbauland ist somit heute weder ersichtlich noch beabsichtigt. Aus diesem Grund wird der Antrag zur Einbeziehung des Grundstücks FlNr. 917 der Gemarkung Rederzhausen bzw. einer Teilfläche daraus abgelehnt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind über die Kriststraße ausreichend erschlossen.


B-2) Erbengemeinschaft Thierer/Lechner/25.04.2010
Die Stellungnahme der Erbengemeinschaft Thierer/Lechner vom 25.04.2010 wird zur Kenntnis genommen.
In den Planungen zur Erschließung des Gebietes in früherer Zeit war tatsächlich mehrfach eine Ringerschließung durch die Weiterführung der Bgm.-Schmid-Straße nach Osten und entlang der östlichen Bebauungsplangrenze nach Norden zur Kriststraße angedacht. Die Lösung wurde nunmehr zugunsten eines wesentlich kürzeren und damit wirtschaftlicheren Erschließungsweges aufgegeben.
Ohnehin befanden sich die östlich des Bebauungsplanes gelegenen Grundstücke Flurnummern 917 und 917/2 der Gemarkung Rederzhausen zu keiner Zeit einer Aufplanung innerhalb des zur Bebauung anstehenden Bereichs. Grundstücksabtretungen zum Zwecke bzw. im Rahmen einer geplanten Erschließung sind ebenfalls nicht bekannt, wären aber auch im Hinblick auf die jetzige Situation nicht relevant. Die Grundstücke sind im Flächennutzungs- und Landschaftsplan nämlich als landwirtschaftliche Flächen dargestellt, eine zukünftige Erschließung zu Wohnbauland ist somit heute weder ersichtlich noch beabsichtigt. Aus diesem Grund wird der Antrag zur Einbeziehung des Grundstücks FlNr. 917/2 der Gemarkung Rederzhausen abgelehnt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind über die Kriststraße ausreichend erschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler

StR Scharold                                      vertreten durch StR Treffler