Beschluss: ungeändert beschlossen

Die überplanmäßigen Ausgaben für den Winterdienst bei der Haushaltsstelle 6752.5135 werden gemäß § 3 Nr. 10 GeschO  in Höhe von 50.000,00 € genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 8131.2200 (Konzessionsabgabe Gas 23.000 €) und 27.000 € aus der Allgemeinen Deckungsreserve HHSt. 9141.8500.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                      13

Nein:                                       

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13