Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007(BayRS 2132-1-I), des Art. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2005 (GVBl. 2006 S. 2) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 6/III für das Gebiet nördlich der Wenterstraße und östlich der Greinerstraße im Stadtteil Hügelshart als Satzung.

 

Der vom Architekturbüro Rockelmann, Friedberg und dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan vom 13.01.2009 in der Fassung vom 08.07.2010 mit Planzeichnung vom 28.07.2009 und die revidierte Begründung vom 08.07.2010  sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.