Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Vorbescheidsantrag der Fa. Allegra Wohnbau GmbH (Stand: 30.06.2010) zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr.177/0 der Gemarkung Friedberg von der Verwaltung nach § 34 BauGB genehmigt wird.

 

Der beantragten Abweichung von § 4 der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt Friedberg  vom 01.03.2007 zur Zulassung einer Dachneigung von 45 Grad wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             9

Nein:                                          4

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13