Beschluss: geändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Planungs –und Umweltausschusses die Abwägung vorzubereiten. Grundsätzlich wird am bisherigen Konzept festgehalten. Die östliche Baugrenze auf dem Grundstück FlNr. 656 ist auf 4,61 m vom östlichen Grundstück FlNr. 653/3 abzurücken und die Geschoßflächen um die damit erfolgte Reduzierung anzupassen. Die Möglichkeit einer eigenen Tiefgaragenzufahrt für das Grundstück FlNr. 654/4 ist zu prüfen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.