Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - (BayRS 2132-1-I), des Art. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes - BayNatSchG - (BayRS 791-1-U) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 10 für das Gebiet südlich der Kriststraße und östlich der Bgm.-Schmid-Straße im Stadtteil Rederzhausen als Satzung.

 

Der vom Architekturbüro Fußner-Kühne, Friedberg und dem Landschaftsarchitekturbüro Fritz, Friedberg gefertigte Bebauungsplan mit Grünordnungsplan vom 04.03.2010 in der Fassung vom 16.09.2010 und die revidierte Begründung vom 16.09.2010 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

Dritter Bürgermeister Losinger           vertreten durch StR Gürtler

FrV Hatzold                                         abwesend