Beschluss: geändert beschlossen

1.    Grundsatzentscheidung:

 

1.1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, städtische Fiskalgrundstücke der LEW für die Errichtung von 20-kV-Trafostationen für die Einspeisung von privaten Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung zu stellen.

Die jeweiligen konkreten Standorte sind künftig jeweils im Einzelfall dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

 

1.2. Die Bereitstellung der erforderlichen Grundstücksflächen für künftige Projekte erfolgt

       mittels Dienstbarkeit

 

 

2.    Die konkrete Anfrage der LEW Netzservice GmbH zur Errichtung einer 20-kV-Trafostation auf dem städtischen Wohnbaugrundstück Fl.Nr. 655/3 der Gemarkung Ottmaring wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend der obigen Grundsatzentscheidung zu verfahren und das Alternativ-Grundstück Fl.Nr. 677/3 zur Verfügung zu
stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13