Sitzung: 16.11.2010 Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Dem Stadtrat wird empfohlen, § 1 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten in der Stadt Friedberg wie folgt zu ändern:
„Laurentiusmarkt, am Sonntag vor Laurentius“
§ 1 der Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten in der Stadt Friedberg hat dann folgenden Wortlaut:
§
1 Gegenstand der Satzung
(1) In der Stadt Friedberg finden jährlich vier Jahrmärkte an folgenden Terminen statt:
a) JUDIKAMARKT am Sonntag vor dem Palmsonntag
b) LAURENTIUSMARKT am Sonntag vor Laurentius
c) MATTHÄUSMARKT am Sonntag nach Matthäus
d) MARTINIMARKT am Sonntag vor Martini.
(2) Fallen Namenstage der Märkte b) bis d) auf einen Sonntag, dann finden die Märkte an diesem Tage selbst statt.
(3) Die genauen Markttage werden im Januar eines jeden Jahres festgesetzt und in ortsüblicher Weise veröffentlicht.