Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/07.09.2010
Die Stellungnahme des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 07.09.2010 wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

 

Weitere Beschlüsse:

Zur Klarstellung wird in Punkt 2 der Satzung folgender Satz eingefügt:
"§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist nicht anwendbar".
Die Begründung wird ebenfalls klarstellend ergänzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12

     

Abwesend:

StR Bante                                           vertreten durch StRin Krendlinger

Dritter Bürgermeister Losinger           abwesend