Sitzung: 18.11.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/07.09.2010
Die Stellungnahme des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 07.09.2010
wird zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass keine weiteren Anregungen
vorgebracht werden.
Weitere Beschlüsse:
Zur Klarstellung wird in Punkt 2 der Satzung folgender Satz
eingefügt:
"§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist nicht anwendbar".
Die Begründung wird ebenfalls klarstellend ergänzt.