Sitzung: 18.11.2010 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
1.
Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt
folgende Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes vom 18.11.2010:
a) Die
in Ziffer 3.2 festgesetzten Geschoßflächen sind beim MI 1 auf 1.600 m² und beim
MI 2a-d auf 3.025 m² anzuheben.
In der Planzeichnung sind die relevanten Festsetzungen um jeweils 30 m² zu
erhöhen, sodass sich für MI 2 a-c eine Geschossfläche von jeweils 680 m² und
für MI 2 d eine Geschoßfläche von 985 m² ergibt.
Ziffer 6.3 Satz 2 der textlichen Festsetzungen ist wie folgt zu fassen:
"Die Außenwand dieses Geschoßes muss an der Nord-, Ost-, West- und
Südseite um mindestens 2 m gegenüber der Flucht der Außenwände der darunter
liegenden Geschoße zurückspringen."
Ziffer 6.3 Abs. 2 ist wie folgt zu formulieren:
"In den Bauräumen MI 2a, MI 2b und MI 2c ist bei den Häusern 1, 2 und 3
das oberste dritte Vollgeschoß und im Bauraum MI 2d bei den Häusern 4.1 und 4.2
das oberste 4. Vollgeschoß wie folgt auszuführen:
Die Außenwand dieses Geschoßes muss
- an der Nordseite der Häuser 1 und 3
- an der Südseite des Hauses 2
- an der Südseite des Hauses 4.2 und
- an der Westseite der Häuser 1, 2, 3 und 4.1
jeweils um mindestens 2 m gegenüber der Flucht der Außenwände der darunter
liegenden Geschoße zurückspringen."
Ziffer 6.3 Abs. 3 ist zu streichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Anwesend: 11
b) Auf
der Nordseite des Blankanwesens sind Flächen für Stellplätze festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10
Nein: 1
Pers. beteiligt:
Anwesend: 11
Mehrheitlich angenommen
c) Ziffer
4.2 der textlichen Festsetzungen ist um folgende Festsetzung zu ergänzen:
"In den Bauräumen 2a-d dürfen auf der Ostseite Treppenhäuser und Aufzugsschächte
bis zu einer Tiefe von 1 m und einer Breite von 6 m außerhalb der festgesetzten
Baugrenzen errichtet werden."
Ziffer 5 der textlichen Festsetzungen erhält folgende Formulierung:
"Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten die Abstandsflächenvorschriften
der Bayer. Bauordnung (BayBO) für Hauptgebäude, Treppenhäuser und
Aufzugsschächte sowie Nebengebäude bei den Grenzen zu den benachbarten
Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und auf den
Baugrundstücken für Gebäude untereinander nicht. Es sind die im Bebauungsplan
dargestellten Baugrenzen einschl. der Festsetzungen für Treppenhäuser und
Aufzugsschächte maßgebend. Zu den Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches
bzw. bis zur Straßenmitte sind die Abstandsflächenvorschriften der BayBO
einzuhalten."
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Pers. beteiligt:
Anwesend: 11
Einstimmig angenommen
2. Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den vom Baureferat der Stadt Friedberg ausgearbeiteten Entwurf einschließlich der heute beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 91 für das Gebiet südlich des Stadtgrabens, westlich der Haagstraße sowie östlich und nördlich der Bahnhofstraße in Friedberg in der Fassung vom 18.11.2010 mit der Begründung vom 18.11.2010.
Der Bebauungsplanentwurf und die
Begründung sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2.
Halbsatz und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 11
Nein: 0
Pers. beteiligt:
Anwesend: 11
Einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis:
Siehe Einzelabstimmungen!
FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 an Beratung und den Abstimmungen nicht teilgenommen.