Beschluss: geändert beschlossen

1.      Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt folgende Änderungen des
Bebauungsplanentwurfes vom 18.11.2010:

a)      Die in Ziffer 3.2 festgesetzten Geschoßflächen sind beim MI 1 auf 1.600 m² und beim MI           2a-d auf 3.025 m² anzuheben.
In der Planzeichnung sind die relevanten Festsetzungen um jeweils 30 m² zu erhöhen, sodass sich für MI 2 a-c eine Geschossfläche von jeweils 680 m² und für MI 2 d eine Geschoßfläche von 985 m² ergibt.

Ziffer 6.3 Satz 2 der textlichen Festsetzungen ist wie folgt zu fassen:
"Die Außenwand dieses Geschoßes muss an der Nord-, Ost-, West- und Südseite um mindestens 2 m gegenüber der Flucht der Außenwände der darunter liegenden Geschoße zurückspringen."

Ziffer 6.3 Abs. 2 ist wie folgt zu formulieren:
"In den Bauräumen MI 2a, MI 2b und MI 2c ist bei den Häusern 1, 2 und 3 das oberste dritte Vollgeschoß und im Bauraum MI 2d bei den Häusern 4.1 und 4.2 das oberste 4. Vollgeschoß wie folgt auszuführen:
Die Außenwand dieses Geschoßes muss
- an der Nordseite der Häuser 1 und 3
- an der Südseite des Hauses 2
- an der Südseite des Hauses 4.2 und
- an der Westseite der Häuser 1, 2, 3 und 4.1
jeweils um mindestens 2 m gegenüber der Flucht der Außenwände der darunter liegenden Geschoße zurückspringen."

Ziffer 6.3 Abs. 3 ist zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis:
Ja:                                    11

Nein:                                   0

Pers. beteiligt:                 

Anwesend:                       11



b)      Auf der Nordseite des Blankanwesens sind Flächen für Stellplätze festzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Ja:                                    10

Nein:                                   1

Pers. beteiligt:                 

Anwesend:                       11

Mehrheitlich angenommen



c)      Ziffer 4.2 der textlichen Festsetzungen ist um folgende Festsetzung zu ergänzen:
"In den Bauräumen 2a-d dürfen auf der Ostseite Treppenhäuser und Aufzugsschächte bis zu einer Tiefe von 1 m und einer Breite von 6 m außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden."

Ziffer 5 der textlichen Festsetzungen erhält folgende Formulierung:

"Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelten die Abstandsflächenvorschriften der Bayer. Bauordnung (BayBO) für Hauptgebäude, Treppenhäuser und Aufzugsschächte sowie Nebengebäude bei den Grenzen zu den benachbarten Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und auf den Baugrundstücken für Gebäude untereinander nicht. Es sind die im Bebauungsplan dargestellten Baugrenzen einschl. der Festsetzungen für Treppenhäuser und Aufzugsschächte maßgebend. Zu den Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches bzw. bis zur Straßenmitte sind die Abstandsflächenvorschriften der BayBO einzuhalten."


Abstimmungsergebnis:
Ja:                                    11

Nein:                                   0

Pers. beteiligt:                 

Anwesend:                       11

       Einstimmig angenommen

 

 

2.      Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den vom Baureferat der Stadt Friedberg ausgearbeiteten Entwurf einschließlich der heute beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 91 für das Gebiet südlich des Stadtgrabens, westlich der Haagstraße sowie östlich und nördlich der Bahnhofstraße in Friedberg in der Fassung vom 18.11.2010 mit der Begründung vom 18.11.2010.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Halbsatz und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.


Abstimmungsergebnis:
Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              11

Einstimmig angenommen

 


Abstimmungsergebnis:

Siehe Einzelabstimmungen!

 

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 an Beratung und den Abstimmungen nicht teilgenommen.