Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg lehnt das mit Schreiben vom 09.11.2010 beim Bergamt Südbayern durch die Fa. Hörl Ziegeltechnik Gersthofen GmbH & Co. KG auf dem Grundstück Fl.-Nr. 513 Gem. Wiffertshausen beantragte Vorhaben zum Ton-, Kies- und Sandabbau ab.

 

Begründung:

 

Im rechtsgültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Friedberg wurden im Rahmen des 12. Änderungsverfahrens nach eingehender Diskussion und Abwägung der Ergebnisse aus dem für das Stadtgebiet Friedberg in Auftrag gegebenen Gutachten „Rahmenplan Rohstoffabbau“ und unter Berücksichtigung der im Regionalplan dargestellten Vorrangflächen 203(K1), 207(S1,S2), 210(S4) und 211(S3) gemäß § 5 Abs.2 Nr. 8 BauGB entsprechende Konzentrationsflächen für den Kies- und Sandabbau festgelegt und dargestellt. Damit wird der Rohstoffabbau auf diese Flächen begrenzt, um die von derartigen Vorhaben ausgehenden immissionsschutzrechtlichen Probleme wie Lärmbelastung aus dem Abbau selbst und dem daraus resultierenden Fahrverkehr zu kanalisieren.

 

Eine Ausweisung von Konzentrationsflächen für den Tonabbau wurde nicht vorgenommen, da von Seiten des Regionalplanes weder Vorbehalts- noch Vorrangflächen für den Tonabbau im Stadtgebiet Friedberg festgelegt wurden und auch während des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes keinerlei Erkenntnisse diesbezüglich gewonnen wurden. Aus Sicht der Stadt Friedberg ist der Rohstoffabbau im Stadtgebiet somit auf die dargestellten Konzentrationsflächen begrenzt.

 

Ferner ist festzustellen, dass bei einem Abbauvolumen von 250.000 cbm Ton und 80.000 cbm Sand und Kies und einer Abbauzeit von 10 Jahren an 240 Arbeitstagen pro Jahr durchschnittlich mit 20 LKW-Bewegungen pro Tag zu rechnen sein wird. Aufgrund der dargestellten Verkehrsbeziehungen der geplanten Zu- und Abfahrt nördlich der Abbaufläche  an der B 300 ist damit zu rechnen, dass zumindest der gesamte Anfahrtsverkehr auf der B 300 - Ortsdurchfahrt von Friedberg abgewickelt wird, die mit einer Verkehrsbelastung von ca. 13.900 Kfz/24 Std. bei einem LKW-Anteil von 10 % bereits jetzt zu massiven Klagen der Anwohner über die Lärmbelastung führt. Diese durch das geplante Vorhaben entstehende Mehrbelastung kann aus Sicht der Stadt Friedberg deshalb nicht akzeptiert werden.

 

Das geplante Vorhaben wird weiterhin abgelehnt, da es außerdem massiv in den im Flächennutzungs- und Landschaftsplan für diesen Bereich dargestellten „Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild“ eingreift. Es wird zudem bezweifelt, inwieweit die planerisch dargestellten zu erhaltenden Waldstreifen in den Randbereichen bei starken Nordweststürmen Bestand haben.

 

 

 

 

 

 


 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Dr. Mersdorf