Sitzung: 09.12.2010 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Stadtrat beschließt
eine 21. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt
Friedberg im Bereich nördlich der BAB A 8, westlich der Autobahnanschlussstelle
Friedberg (Bayern) der BAB A 8 (Nordseite) und südlich des Winterbruckenweges
im Stadtteil Derching. Der Änderungsbereich umfasst Teilgrundstücke der Flurnummern 586 und 587/1
der Gemarkung Derching und wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Baumarkt
und Gartencenter" im Sinne von § 11 BauNVO dargestellt.
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 09.12.2010
stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.