Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – (BayRS 2132-1-I) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 91 für das Gebiet südlich des Stadtgrabens, westlich der Haagstraße sowie östlich und nördlich der Bahnhofstraße in Friedberg als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplan in der Fassung vom 18.11.2010 mit den textlichen Festsetzungen vom 15.02.2011 und der revidierten Begründung in der Fassung vom 15.02.2011 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

StR Bante                               vertreten durch StRin Krendlinger

StR Büchler                            vertreten durch StR Güntner

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls