Beschluss: geändert beschlossen

Der Ausschuss stimmt der heute vorliegenden Planung zu.

 

Der bereits beschlossene Verkauf kann zu den festgelegten Konditionen notariell beurkundet werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu genehmigen. Das Lagerhaus mit Pultdach ist als Baudenkmal wie in der Planung vorgesehen zu erhalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           10

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              13

     

 

FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Abwesend:

StR Bante                               vertreten durch StRin Krendlinger

StR Büchler                            vertreten durch StR Güntner

FrVe Eser-Schuberth              vertreten durch StRin Brülls