Sitzung: 15.02.2011 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Der Ausschuss stimmt der heute vorliegenden Planung zu.
Der bereits beschlossene Verkauf kann zu den festgelegten Konditionen notariell beurkundet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu genehmigen. Das Lagerhaus mit Pultdach ist als Baudenkmal wie in der Planung vorgesehen zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10
Nein: 1
Pers. beteiligt: 2
Anwesend: 13
FrV Rockelmann und FrV Hatzold haben gem. Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Abwesend:
StR Bante vertreten durch StRin Krendlinger
StR Büchler vertreten durch StR Güntner
FrVe Eser-Schuberth vertreten durch StRin Brülls