Beschluss: ungeändert beschlossen

Satzung zur Änderung der

Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten

(Jahrmarktsatzung)

vom 19.07.1979

 

 

Auf Grund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796) , zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl. S 400) erlässt die Stadt Friedberg folgende

 

Satzung:

 

§1

 

Die Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten in der Stadt Friedberg (Jahrmarktsatzung) vom 19. Juli 1979 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 Abs. 1 Buchstabe b) erhält  folgenden Wortlaut:

 

LAURENTIUSMARKT  am Sonntag vor Laurentius

 

§2

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.

 

 

Friedberg, den

STADT FRIEDBERG

 

 

Dr. Peter Bergmair

Erster Bürgermeister

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

2.BM Fuchs

StR Schrall

StR Ziegenaus