Sitzung: 24.02.2011 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungs-
prüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2009 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung, Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben und der Stadtwerke Friedberg (kameralen Abschluss).
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnungen beschließt der
Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2009 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung, Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben sowie der Stadtwerke Friedberg (soweit geprüft, siehe Ziffer 1).