Sitzung: 01.03.2011 Bauausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12
1. Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum beantragten
Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung durch die Firma Lindermayr
GmbH & Co. KG; Derching auf den Grundstücken Flur-Nrn. 438, 439, 447 und
449 (Teilfläche) der Gemarkung Derching, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 12
Kenntnisnahme ohne Abstimmung
Abwesend:
StRin Eser-Schubert
2. Die Stadt Friedberg stimmt dem beantragten Kiesabbau mit Wiederverfüllung
und Rekultivierung durch die Firma Lindermayr GmbH & Co. KG; Derching auf
den Grundstücken Flur-Nrn. 438, 439, 447 und 449 (Teilfläche) der Gemarkung
Derching, unter Bedingungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte
bzw. Auflagen in die Stellungnahme an das Landratsamt Aichach-Friedberg
aufzunehmen:
-
Zum Punkt 3.1 „Eigentumsverhältnisse,
Abbaugrundstücke“:
Die Verwaltung der
Stadt Friedberg hat in Gesprächen mit der Firma Lindermayr ihr Einverständnis
zur geplanten Maßnahme signalisiert; ein Grunderwerb bzw. Grundstückstausch hat
jedoch noch nicht stattgefunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl für den im Bereich des Grundstücks
Flur-Nr. 445 geplanten Feldweg (Verlegung) als auch für den zu verlegenden
Grasweg des Grundstücks Flur-Nr. 449 (Teilfläche) ein Tauschvertrag mit der
Stadt Friedberg abzuschließen ist, bevor die Baumaßnahmen begonnen werden.
Der Weg auf dem Grundstück Flur-Nr. 449 ist abschließend wieder herzustellen
und abzumarken (amtliche Vermessung).
- Zum Punkt 8.1
„Betroffenheiten, Grundwasser“:
Eine Entscheidung über das Erfordernis einer zweiten Kiesbrücke bzw. über
einen möglichen Verzicht obliegt allein dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als
Fachbehörde und dem Landratsamt Aichach-Friedberg als Wasserrechtsbehörde. Da
die Umsetzung von zwei Kiesbrücken bereits Bedingung der Stadt Friedberg zur
Zustimmung für den Kiesabbau im 2. Verfahrensabschnitt im Jahre 2002 war, ist
ein Verzicht nur mit Zustimmung der Stadt Friedberg zu erklären. Über diese
Zustimmung kann nur auf Grundlage einer ausführlichen positiven Stellungnahme
des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth entschieden werden.
- Zum Punkt 9.2
„Angaben zur Vorgehensweise, Zu- und Abfahrtswege“:
Die erforderliche Wegenutzung wurde bereits zwischen der Verwaltung der
Stadt Friedberg und der Firma Lindermayr besprochen, vor beginn der Maßnahme
ist ein entsprechender Nutzungsvertrag abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der asphaltierte Weg auf dem Grundstück Flur-Nr.
446 (im Antrag
fälschlicher Weise 466) von einer entsprechenden Nutzung ausgeschlossen ist
(Ausnahme: Querung).
- Zum Punkt 9.4
„Angaben zur Vorgehensweise, Vorgehensweise“:
Auf dem der Ach zugewandten 20-m-Schutzstreifen darf nur in einer Breite
von 5 m (entlang der Abbaufläche, vgl. auch Angaben unter Punkt 9.1) Oberboden
abgelagert werden; der verbleibende Bereich ist freizuhalten (Vermeidung von
Humuseintrag in die Ach, Gewässerunterhalt).
- Zum Punkt
11.5 „Naturschutzfachl. Belange, Beschr. Renaturierungsmaßn.“:
Die Herstellung der beschriebenen Ausgleichsflächen durch die Firma
Lindermayr wird von der Stadt Friedberg befürwortet. Der sich durch die
Anlegung dieser Flächen ergebende Mehraufwand ist jedoch von der Fa. Lindermayr
selbst zu tragen. Um dies zu gewährleisten, ist eine (vertragliche) Regelung
für den Gewässerunterhalt erforderlich, die folgendes beinhaltet:
o An der Ach übernimmt die Stadt Friedberg nur den Unterhalt des „Hauptgewässers“,
im Wesentlichen also am Ostufer und im Bereich der Sohle; das Westufer
(Uferaufweitungen, Mulden,…) ist von der Firma Lindermayr zu unterhalten.
o Der Speckwiesengraben als Gewässer III. Ordnung verbleibt per Definition
im Bereich des Grunstücks Flur-Nr. 283/1 als „Mulde“ erhalten; für diesen
Bereich obliegt die Unterhaltspflicht der Stadt Friedberg
o Der auf dem Grundstück Flur-Nr. 445 geplante „Bogen“ innerhalb der
geplanten Ausgleichsfläche bleibt im Eigentum der Fa. Lindermayr und ist von
dieser zu unterhalten.
Erklärender Hinweis:
Andernfalls müsste die Stadt Friedberg als „Gewässereigentümer“ auf eine
Flächenzuteilung (bis Oberkante Uferböschung) für den Speckwiesengraben
bestehen, was die Ausgleichsflächen der Firma Lindermayr reduzieren würde.
o Der Stadt Friedberg sind entlang der betroffenen Gewässerabschnitte (Ach
und Speckwiesengraben) die erforderlichen Fahrtrechte zur Durchführung des
Gewässerunterhalts einzuräumen.
- Unabhängig von der Stellungnahme im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt mit der Firma Lindermayr hinsichtlich der durch den „breitgefahrenen“ Feldweg bedingte Inanspruchnahme der städtischen Grundstücke Flur-Nrn. 470/3, 470, 470/2, 471 und 472 der Gemarkung Derching (in Ergänzung für die Regelung zur Ausbeutung des Weges Flur-Nr. 449 [Teilfläche]) eine Vereinbarung mit folgender Bedingung abzuschließen:
o
Berechtigung für die Firma
Lindermayr das Grundstück Flur-Nr. 449 (Teilfläche) auszubeuten und die
Grundstücke Flur-Nrn. 470/3, 470, 470/2, 471 und 472 (kleinere Teilflächen) zu
befahren.
o
Gegenleistung an die Stadt
Friedberg: Erlass der Kippgebühren für insgesamt 12.000 (9.000 + 3.000) m³
Aushub
Abstimmungsergebnis zu 2. –
3.:
Ja: 11
Nein: 1
Pers. Beteiligt: 0
Anwesend: 12
Mehrheitlich angenommen
Abwesend:
StRin Eser-Schubert