Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 12

1.    Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum beantragten Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung durch die Firma Lindermayr GmbH & Co. KG; Derching auf den Grundstücken Flur-Nrn. 438, 439, 447 und 449 (Teilfläche) der Gemarkung Derching, zur Kenntnis.

 

            Abstimmungsergebnis:

 

            Anwesend:                  12

            Kenntnisnahme ohne Abstimmung

 

            Abwesend:

            StRin Eser-Schubert

 

 

2.    Die Stadt Friedberg stimmt dem beantragten Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung durch die Firma Lindermayr GmbH & Co. KG; Derching auf den Grundstücken Flur-Nrn. 438, 439, 447 und 449 (Teilfläche) der Gemarkung Derching, unter Bedingungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte bzw. Auflagen in die Stellungnahme an das Landratsamt Aichach-Friedberg aufzunehmen:

 

-       Zum Punkt 3.1 „Eigentumsverhältnisse, Abbaugrundstücke“:

Die Verwaltung der Stadt Friedberg hat in Gesprächen mit der Firma Lindermayr ihr Einverständnis zur geplanten Maßnahme signalisiert; ein Grunderwerb bzw. Grundstückstausch hat jedoch noch nicht stattgefunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl für den im Bereich des Grundstücks
Flur-Nr. 445 geplanten Feldweg (Verlegung) als auch für den zu verlegenden Grasweg des Grundstücks Flur-Nr. 449 (Teilfläche) ein Tauschvertrag mit der Stadt Friedberg abzuschließen ist, bevor die Baumaßnahmen begonnen werden.
Der Weg auf dem Grundstück Flur-Nr. 449 ist abschließend wieder herzustellen und abzumarken (amtliche Vermessung).

-       Zum Punkt 8.1 „Betroffenheiten, Grundwasser“:
Eine Entscheidung über das Erfordernis einer zweiten Kiesbrücke bzw. über einen möglichen Verzicht obliegt allein dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als Fachbehörde und dem Landratsamt Aichach-Friedberg als Wasserrechtsbehörde. Da die Umsetzung von zwei Kiesbrücken bereits Bedingung der Stadt Friedberg zur Zustimmung für den Kiesabbau im 2. Verfahrensabschnitt im Jahre 2002 war, ist ein Verzicht nur mit Zustimmung der Stadt Friedberg zu erklären. Über diese Zustimmung kann nur auf Grundlage einer ausführlichen positiven Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth entschieden werden.

-       Zum Punkt 9.2 „Angaben zur Vorgehensweise, Zu- und Abfahrtswege“:
Die erforderliche Wegenutzung wurde bereits zwischen der Verwaltung der Stadt Friedberg und der Firma Lindermayr besprochen, vor beginn der Maßnahme ist ein entsprechender Nutzungsvertrag abzuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der asphaltierte Weg auf dem Grundstück Flur-Nr. 4
46 (im Antrag fälschlicher Weise 466) von einer entsprechenden Nutzung ausgeschlossen ist (Ausnahme: Querung).

-       Zum Punkt 9.4 „Angaben zur Vorgehensweise, Vorgehensweise“:
Auf dem der Ach zugewandten 20-m-Schutzstreifen darf nur in einer Breite von 5 m (entlang der Abbaufläche, vgl. auch Angaben unter Punkt 9.1) Oberboden abgelagert werden; der verbleibende Bereich ist freizuhalten (Vermeidung von Humuseintrag in die Ach, Gewässerunterhalt).

-       Zum Punkt 11.5 „Naturschutzfachl. Belange, Beschr. Renaturierungsmaßn.“:
Die Herstellung der beschriebenen Ausgleichsflächen durch die Firma Lindermayr wird von der Stadt Friedberg befürwortet. Der sich durch die Anlegung dieser Flächen ergebende Mehraufwand ist jedoch von der Fa. Lindermayr selbst zu tragen. Um dies zu gewährleisten, ist eine (vertragliche) Regelung für den Gewässerunterhalt erforderlich, die folgendes beinhaltet:

o  An der Ach übernimmt die Stadt Friedberg nur den Unterhalt des „Hauptgewässers“, im Wesentlichen also am Ostufer und im Bereich der Sohle; das Westufer (Uferaufweitungen, Mulden,…) ist von der Firma Lindermayr zu unterhalten.

o  Der Speckwiesengraben als Gewässer III. Ordnung verbleibt per Definition im Bereich des Grunstücks Flur-Nr. 283/1 als „Mulde“ erhalten; für diesen Bereich obliegt die Unterhaltspflicht der Stadt Friedberg

o  Der auf dem Grundstück Flur-Nr. 445 geplante „Bogen“ innerhalb der geplanten Ausgleichsfläche bleibt im Eigentum der Fa. Lindermayr und ist von dieser zu unterhalten.
Erklärender Hinweis:
Andernfalls müsste die Stadt Friedberg als „Gewässereigentümer“ auf eine Flächenzuteilung (bis Oberkante Uferböschung) für den Speckwiesengraben bestehen, was die Ausgleichsflächen der Firma Lindermayr reduzieren würde.

o  Der Stadt Friedberg sind entlang der betroffenen Gewässerabschnitte (Ach und Speckwiesengraben) die erforderlichen Fahrtrechte zur Durchführung des Gewässerunterhalts einzuräumen.

 

  1. Unabhängig von der Stellungnahme im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt mit der Firma Lindermayr hinsichtlich der durch den „breitgefahrenen“ Feldweg bedingte Inanspruchnahme der städtischen Grundstücke Flur-Nrn. 470/3, 470, 470/2, 471 und 472 der Gemarkung Derching (in Ergänzung für die Regelung zur Ausbeutung des Weges Flur-Nr. 449 [Teilfläche]) eine Vereinbarung mit folgender Bedingung abzuschließen:

 

o   Berechtigung für die Firma Lindermayr das Grundstück Flur-Nr. 449 (Teilfläche) auszubeuten und die Grundstücke Flur-Nrn. 470/3, 470, 470/2, 471 und 472 (kleinere Teilflächen) zu befahren.

o   Gegenleistung an die Stadt Friedberg: Erlass der Kippgebühren für insgesamt 12.000 (9.000 + 3.000) m³ Aushub

 

Abstimmungsergebnis zu 2. – 3.:

 

Ja:                                    11

Nein:                                   1

Pers. Beteiligt:                    0

Anwesend:                       12


Mehrheitlich angenommen

 

Abwesend:

StRin Eser-Schubert